# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 23 — 4. vom jüngſten Tage (indem der Chiliasmus lehrt, daß der jüngſte Tag nicht jeden Augenblick kommen könne). Von der Praxis der lutheriſchen Kirche in Bezug auf Chiliaſten zeugen folgende Beiſpiele: Als der lutheriſche Prediger Heinrich Ammersbach in Halberſtadt mit dem Chiliasmus hervortrat, gab auf Befragen die luthe⸗ riſche Facultät zu Rinteln im Jahre 1666 folgendes Bedenken ab: „Von den Evangeliſchen Theologis iſt vorlängſt zur Genüge dargethan, daß ſo⸗ thane Meinung der Chiliaſten durchaus nicht zuzulaſſen ſei, noch aus dem 20. Capitel der Offenbarung Johannis erwieſen werden könne. Gleichwie nun billig dieſe Meinung verworfen wird, und dahin zu ſehen iſt, daß unſere Evangeliſchen Kirchen damit nicht beunruhigt werden, bevoraus, weil auch im 17. Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion dieſe deutlichen Worte ſtehen: Item, hie werden verworfen etliche jüdiſche Lehren, die ſich auch jetzund er⸗ äugen, daß vor der Auferſtehung der Todten eitel Heilige, Fromme ein welt⸗ lich Reich haben und alle Gottloſen vertilgen werden —: alſo verwundern wir uns nicht weniger, daß vorerwähnter Autor (Ammersbach), da er doch ein Prediger in Halberſtadt iſt, unſere Theologen, welche bis anhero die Chiliaſten beſtändig verworfen, dermaßen ſchimpflich anzugreifen und da⸗ gegen Seidenbecher's Lehre zu loben ſich nicht geſcheuet. So berichten wir hierauf für Recht, daß mehrbeſagter Autor zu befragen ſtehe, ob er bei demjenigen, was er in öffentlicher Schrift zu vertheidigen ſich unterwunden, beſtändig gedenke zu verharren, oder ſolchen irrigen Meinungen öffentlich widerſagen (mit Widerruf entſagen) wolle. Sofern er das erſte erwählen und des andern ſich weigern ſollte, wäre er zwar nicht allſofort als ein Ketzer zu verdammen, gleichwohl aber im Kirchenamt nicht zu dulden. Wenn der Autor nach geſchehener Abſetzung mit ſeiner Schwärmerei die Einfältigen zu turbiren nicht aufhören ſollte, hätte der Fiscal (der Staatsanwalt) ihn anzuklagen, und wäre darauf ferner zu verordnen, was Rechtens iſt.“ Ebenſo ſind um des Chiliasmus willen ab⸗ geſetzt worden im Jahre 1661 G. Laur. Seidenbecher in Sachſen, im Jahre 1684 T. T. Zimmermann in Würtemberg, im Jahre 1665 Friedrich Breckling in Zwoll in Holland, im Jahre 1639 Adolph Held in Stade im Hannoverſchen, im Jahre 1724 Stier in Veclau im Heſſiſchen, im Jahre 1669 Jacob Taube zu Arnheim in Holland; J. David Schäfer in Franken kam 1725 ſeiner Abſetzung durch Reſignation zuvor. In der Sache Seidenbecher's erklärte J. E. Gerhard und J. Muſäus in einem abgeforderten Gutachten: „Im Fall Seidenbecher bei ſolcher Hartnäckigkeit auch nochmals bei einziger letzter Vorforderung be⸗ harren würde, halten wir Gottes Wort, dem Religionseid und der in unſeren Kirchen üblichen Praxis gemäß, daß er ſeines Lehr⸗ und Predigtamtes entſetzt werde.“ Auf die Frage, warum die ſubtilſten Chiliaſten nicht von der Kirchen⸗ gemeinſchaft ausgeſchloſſen würden; wenn jeder Chiliasmus dem Bekenntniß