# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 20 — Abendmahl nicht austheilen, und wenn der Widerſtand nicht aufhört, müßte er endlich eine ſolche Gemeinde verlaſſen; denn was man ohne Sünde nicht thun kann, kann man gar nicht thun. Wir bekennen uns dazu, daß ein Prediger da gar nicht Paſtor ſein kann, wenn ihm verwehrt wird, ſeine Ge⸗ meindeglieder vor der Feier des heiligen Abendmahls nach Glauben, Lehre und Leben zu fragen. Soll und darf eine Gemeinde ſolche widerſpenſtige Gegner der Beichtanmeldung in Kirchenzucht nehmen, ſo folgt daraus, daß auch eine Synode Recht und Pflicht hat, einen Prediger in ihrer Mitte, der die Beichtanmeldung nicht üben will, in Zucht zu nehmen, respective auszu⸗ ſchließen. Es wurden hierbei Klagen laut, daß auch innerhalb der Synodal⸗ conferenz in dieſer Hinſicht noch bedeutende Mängel ſeien. Und dies iſt auch ein Zweck unſerer Zuſammenkünfte, daß wir uns auf ſolche vorhandene Mängel aufmerkſam machen und auf deren Beſeitigung hinarbeiten. Die einzelnen Synoden ſollen ihre Prediger und Gemeinden auch hierin über⸗ wachen. Um das aber zu erreichen, müßten fleißig Viſitationen gehalten werden, damit dergleichen Uebelſtände bei Gemeinden und Paſtoren offenbar und beſeitigt würden. Bei erfolgter Ausſprache, wie es mit ſolchen Viſita⸗ tionen in den einzelnen Synoden der Synodalconferenz ſtehe, trat es zu Tage, daß bei den meiſten dieſelben ſeit längerer oder kürzerer Zeit ins Leben getreten und mit herrlichem Segen gekrönt, während dieſelben bei einigen andern noch kaum in Gang gekommen ſind. Es wurde noch bemerkt, daß der Präſes einer Synode allein bei ſeinen mancherlei anderweitigen Obliegen⸗ heiten das wichtige Viſitationsamt nicht gebührend verſehen könne und darum nothwendig Viſitatoren zur Seite haben ſollte. Je kleiner ſolche Viſitations⸗ kreiſe ſind, um ſo beſſer kann dies Amt verwaltet werden. Wenn der Präſes zur Schlichtung einer Streitigkeit erſcheint, ſo iſt das keine eigentliche Viſita⸗ tion, die gerade, wenn er ungerufen kommt, erſt ihren Zweck erreicht. Die Paſtoren und Gemeinden, welche keine Viſitation wünſchen, bedürfen derſelben gerade am meiſten. Die Erfahrung hat aber auch gelehrt, daß Paſtoren und Gemeinden dies Inſtitut lieb gewonnen haben, ſobald ſie es einmal kennen gelernt hatten. Da in der Verhandlung über die Austheilung des heiligen Abendmahls der Ausdruck gebraucht worden war, daß der Adminiſtrant des heiligen Abendmahls den Leib Chriſti in der Hand halte, ſo wurde gefragt, ob dieſer Ausdruck nicht angetaſtet werden könne. Darauf wurde geantwortet: Dieſer Ausdruck iſt ganz richtig und unſerer Lehre entſprechend. Sagt doch der HErr Chriſtus ſelbſt bei der Einſetzung des heiligen Abendmahls, indem er das Brod ſeinen Jüngern reichte, nicht: Das wird mein Leib, ſondern: Das iſt mein Leib. Und Luther räth, wenn ein Prediger des Zwinglianis⸗ mus verdächtig ſei, ſolle man von ihm ſich die Frage beantworten laſſen, „was das ſei, das er dir mit ſeinen Händen reicht, was Hand und Mund hie faſſet“, und wenn er nicht mit der runden Antwort, daß es der Leib Chriſti ſei, herausgehe, ſo ſei er ein Zwinglianer. Wir Lutheraner