# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1875_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 14 — wir anfangs das Bekenntniß des General Council, aber kaum war dasſelbe angenommen, ſo wurde es durch die Praxis wieder verleugnet. Zwar iſt in dieſer Theſe nicht beſonders hervorgehoben, daß wir ſolche Körperſchaften nicht anerkennen können, denn wir handeln jetzt nicht von der Kirche, ſondern von der Kirchengemeinſchaft. Das General Council ſucht auch gar nicht bei uns um Anerkennung nach; es kennt unſere Stellung wohl und führt darüber bittere Klage. Eine beſondere Erklärung iſt darum in unſerer Theſe überflüſſig. Es iſt dies beſondere Aufgabe derjenigen unſerer Paſtoren, welche mit dem General Council in Berührung kommen. Weil jedoch die Synodal⸗Conferenz eine hervorragende Stellung einnimmt und die öffentlichen Blätter des Councils, welche überall geleſen werden, über unſere Weigerung, das Council als recht lutheriſch anzukennen, Klage führen, ſo iſt ein fortwährendes Zeugniß gegen das Council nöthig, theils um das unehrliche Weſen zu ſtrafen, theils um die für die Wahrheit kämpfen⸗ den Glieder des Councils zu ſtärken, theils um auch unſere eigenen Gemein⸗ den, welche mit dem Council zu kämpfen haben, zu ermuntern. Auch haben die Führer der Iowaer kürzlich erklärt, es ſei eine Gottloſigkeit, ſich vom General Council zu trennen. Es iſt aber auch der Nominalelenchus bei unſerem Zeugniß fort und fort nöthig, weil man nicht nur die Sünde und den Irrthum der falſchen Lehrer, ſondern auch die Träger der Irrlehren ſelbſt mit Namennennung ſtrafen, widerlegen und vor ihnen warnen ſoll. Theſis 8. Dieſer Widerſpruch kann auf mehrfache Weiſe ſtattfinden. Er findet erſtlich Statt, wenn eine lutheriſche kirchliche Körperſchaft, die ſich aus⸗ und nachdrücklich zu den ſymboliſchen Büchern bekennt, dennoch Kanzel⸗ tauſch mit nicht⸗lutheriſchen Predigern und Abendmahlsgemeinſchaft mit Nicht⸗Lutheranern in ihrer Gemeinſchaft duldet oder gar genehmhält und gutheißt, und nicht jeder Form des Chiliasmus entſchieden entgegentritt. Unter Nicht⸗Lutheranern ſind nicht blos die irrgläubigen Secten zu verſtehen, ſondern auch alle diejenigen, welche zwar die Richtigkeit unſerer Lehre anerkennen, aber die falſche Lehre nicht verwerfen und von den falſch⸗ gläubigen Gemeinſchaften nicht ausgehen wollen. Kommen ſolche Glieder falſchgläubiger Kirchen zu unſerem Abendmahl, ſo ſind ſie über den Unter⸗ ſchied der Lehre und die Irrthümer ihrer falſchen Kirchen zu belehren. Er⸗ kennen ſie zwar die Schriftmäßigkeit unſerer Lehre an, verwerfen ſie aber nicht zugleich den Irrthum und ſagen ſie ſich nicht von ihrer falſchgläubigen Ge⸗ meinſchaft los, ſo iſt's offenbar, daß ſie im Unionismus ſtecken; ſie ſind daher, bis ſie ſich von der Irrlehre und falſchen Gemeinſchaft losgeſagt haben, von dem heiligen Abendmahl zurückzuweiſen. Nur Todesnoth macht hier eine Ausnahme; da würde ein Bekenntniß der Wahrheit genügen, wenn kein halsſtarriges Feſthalten des Irrthums vorhanden iſt. Aber Andern müßte