# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1858_S203 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Münkel über Prof. Baumgarten's Absetzung. 203 Zusatze, daß „die Herrschaft bedenken wird, ob ein Synodus zu halten sei.“ Das Erste, die Erinnerung, war schon längst geschehen, als B. aus der Prüfungscommission entlassen wurde. Die Synode aber ist nicht für alle Fälle geboten, sondern in das Ermessen der Herrschaft oder Regierung gestellt, die wissen müsse, ob die Synode fruchten könne. Die großherzogliche Regierung müßte indeß blind gewesen sein, wenn sie nicht gesehen hätte, was bei einer Synode anders herausgekommen wäre, als willkommener Stoff für Zeitungsartikel. B. berief sich darauf, daß er nach Gottes Wort laut der Kirchenordnung verhört werden müsse, womit er sich einer Beurtheilung nach den symbolischen Büchern entziehen wollte. Das hätte ein seltsames Disputiren abgegeben, zumal wenn B. sich auf seine außerordentliche Geistesmittheilung berufen hätte; liegt nach B's eigener Lehre die höchste Instanz nicht in dem tödtenden Buchstaben der heiligen Schrift, sondern in der vom heiligen Geist erfüllten Person, so mußte er nicht die Schrift, sondern geisterfüllte Personen als Richter fordern. Die Regierung hätte ihm dann sagen können, daß solche Personen bereits seine Schriften und ihn selber aus längerer Bekanntschaft geprüft und ihn als einen Schwarmgeist erfunden hätten. Es sei um so weniger nöthig mit ihm zu verhandeln, da man seine Erklärung bereits schriftlich besitze, des Inhalts: „Darum lasse ich mich in diesem meinem Berufe von niemand, wer es auch sei, irre machen.“ Man kann es nur mit Verwunderung betrachten, daß ein Mann, welcher Kirchenordnung und Kirchenrecht bekämpft, als Feinde christlichen Lebens, sich zum Schutze seiner Person darauf beruft. Kirchenordnung und Kirchenrecht sollen also nur dann etwas gelten, wenn sie B. gebrauchen kann, um sich in seiner Angriffsstellung wider Kirchenordnung und Kirchenrecht festzusetzen. Die Regierung schickte dem Professor B. seine Eingabe wieder zurück mit dem Bedeuten, daß sie eine Schrift, in solchen ungeziemenden und maßlosen Ausdrücken abgefaßt, nicht annehmen könne. B. sandte darnach eine zweite Schrift ein, welche gelindere Saiten aufspannte, erreichte jedoch nicht mehr als den Bescheid, daß es bei dem Erkenntniß vom 6. Januar sein Bewenden haben müsse. Damit ist fürerst dies traurige Ereigniß zu Ende gebracht, das uns abermals einen Blick in die tiefen Wunden unserer Kirche thun läßt. Nach den Bemerkungen der Actenstücke ist es eine übermäßige Werthschätzung der eigenen Person, welche der Prof. B. in diesen Abgrund gebracht hat. Und allerdings muß dieselbe, wenn sie sich bei einem so bedeutenden Manne, wie B. doch unzweifelhaft ist, mit christlichen Licht⸗ und Lebenskräften sättigt, sehr gefährlich werden, zunächst für ihn selbst, und sobald eine genugsame Characterstärke hinzukommt, auch für andere. Man hat wohl Ursache an das Wort des Herrn zu erinnern: Wachet und betet, daß ihr nicht in Anfechtung fallet; denn der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach!