# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1858_S202 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 202 Münkel über Prof. Baumgarten's Absetzung. Die großherzogliche Regierung sah sich hiernach veranlaßt, dem Professor B. unter dem 6. Januar 1858 seine Amtsentsetzung zugehen zu lassen, mit dem Bemerken, daß ihm sein Gehalt von 1200 Thalern ungeschmälert bleiben solle, falls er nicht „durch sein fernerweites Verhalten eine Einstellung dieser Zahlung veranlasse,“ ein Zusatz, welchen B.'s ganzes Auftreten nöthig machte. Ueber das Weitere berichtet die Berliner „Zeit“: „Als die Zuhörer des Professors B. an der Thüre des Saales, in welchem die Vorlesungen desselben stattfanden, einen von dem Rector unterzeichneten Anschlag des Inhalts fanden, daß der Professor B. verhindert sei, zu lesen, begaben sie sich in die Wohnung desselben und erfuhren hier die verhängte Amtsentsetzung ihres Lehrers, von welcher dieser äußerte, daß sie ihm selbst unerwartet gekommen sei, da man so lange nach Veröffentlichung der Schriften, welche Lehrabweichungen von dem Bekenntniß der lutherischen Kirche enthalten sollten, geschwiegen und ihn seine Wirksamkeit habe fortsetzen lassen. Das Ereigniß erregt die lebhafteste Theilnahme nicht blos bei den Studenten der Theologie, sondern bei den Angehörigen aller Facultäten, weshalb denn auch an jenem Tage überhaupt keine Vorlesungen gehalten werden konnten. Die Studentenschaft beschloß zunächst, dem Prof. B. einen Fackelzug zu bringen; da jedoch der Rector seine Erlaubniß hierzu nicht ertheilte, so mußte man sich darauf beschränken, durch eine Deputation, die in zwei vierspännigen Wagen durch die Stadt fuhr, den Prof. B. von dem beabsichtigten, aber verhinderten Schritt in Kenntniß zu setzen. Uebrigens beschränkt sich die Theilnahme für B. nicht blos auf die Studentenschaft, sondern giebt sich auf das lebhafteste in der ganzen Stadt kund, in welcher derselbe, ein „hochbegabter, von dem Geist des Christenthums lebendig erfüllter Geistlicher, der übrigens das lutherische Bekenntniß dem Inhalte nach mit Wärme theilt, wenn er auch als Mann der Wissenschaft den Wortausdruck desselben in einzelnen Punkten in seiner Weise auffaßt, durch seine Predigten sich eine zahlreiche Gemeinde gebildet hat.“ Wir führen diese Auslassungen als eine Probe für viele an, wie sie seit einiger Zeit durch viele politische und kirchliche Blätter gehen. Man fühlt in B. sein eigen Fleisch und Blut und fühlt sich daher in ihm mitgetroffen. Man war so heftig erregt, daß man nicht einmal die „Actenstücke“ abwartete, sondern von vorn herein Partei ergriff und die großherzogliche Regierung verdammte. Schon diese Theilnahme kirchlicher und politischer Freiheitsmänner läßt ahnen, sowohl warum es sich handelte, als auch daß Grund genug zum Einschreiten war, wenn man nicht beabsichtigte, Freiheitsapostel groß zu ziehen. Professor B. war aber nicht gesonnen, seine amtliche Stellung mit einem Federstriche vernichten zu lassen. Er legte Berufung ein, indem er sich beklagte, daß er nicht nach der Kirchenordnung im Wege Rechtens entsetzt sei. Denn die Kirchenordnung schreibt vor, in einem solchen Falle den Irrigen zu erinnern und zurechtzuweisen, und „so es noth ist, Synoden zu halten und dazu verständige Männer aus andern Kirchen zu berufen,“ mit dem