# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S42 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 42 — Es entſtehe daher die Frage: Können wir auf ein ſolches Colloquium eingehen? Können wir mit Denen, welche die Generalſynode als Committee ernennen mag, verhandeln als mit Gliedern einer Synode, welche ſich rück⸗ haltslos zur Augsburgiſchen Confeſſion bekennt? Ja, können wir ſelbſt mit Denen vom General Council verhandeln, wenn wir damit anerkennen würden, daß dasſelbe ſich rückhaltslos zur Augsburgiſchen Confeſſion be⸗ kenne? Die Committee, welcher das Schreiben des General Council zur Begutachtung übergeben war, ſchlug zwar vor, 1) „daß die Synodalconferenz drei Perſonen aus ihrer Mitte beſtimme, um mit ähnlich Beauftragten anderer Synoden Zeit und Ort einer freien Conferenz nach dem Vorſchlage des Ehrw. General Council zu vereinbaren, und 2) dazu Herrn Profeſſor W. F. Lehmann, Paſtor Beyer und Profeſſor F. A. Schmidt zu empfehlen. Nachdem aber das Einladungsſchreiben nochmals verleſen worden war, wurde die Frage geſtellt, ob wir, wenn wir auf dieſe Einladung hin mit den Betreffenden verhandeln, dieſelben nicht damit als ſolche anerkennen, die ſich rückhaltslos zur Augsburgiſchen Confeſſion bekennen? Und ſei es nicht ein Widerſpruch, wenn in der Einladung geſagt werde: Die, welche ſich ohne Rückhalt zur Augsburgiſchen Confeſſion bekennen, ſollen ſich erſt über dieſes Bekenntniß verſtändigen? Sobald wir daher ohne weiteres die Einladung alſo annehmen und uns auf das Colloquium einlaſſen, ſo werde uns ein thatſächlicher Waffen⸗ ſtillſtand aufgezwungen, dem wir uns weder fügen können noch wollen. Um uns lahm zu legen, dazu wäre dies ein ausgezeichnetes Mittel. Die Ein⸗ ladung ſollte vielmehr, wie bei unſeren früheren freien Conferenzen, an ein⸗ zelne redliche Lutheraner, nicht an ganze Körperſchaften gerichtet ſein. Ein ſolches Document müſſe nach ſeinem Wortlaut beurtheilt werden. Wenn es in der Einladung des General Council hieße: „Alle ſich lutheriſch nennenden Synoden“, ſo hätten wir kein Bedenken zu tragen, mit den ſich Einfindenden zu verhandeln. Ein Colloquium, welches von den hier in Frage kommenden Körperſchaften unter der Bedingung, daß ſie ſich gegenſeitig anerkennen, beſchickt werden ſolle, könne man nicht annehmen. Von anderer Seite wurde bemerkt, daß man doch um der Kirche über⸗ haupt willen das Colloquium annehmen ſolle, wenn auch gerade in Bezug auf gewiſſe Leiter wenig Hoffnung auf Frucht vorhanden ſei. Solche Collo⸗ quien ſtiften immer Segen. Der Sieg der Wahrheit ſei immer der ſchließ⸗ liche Erfolg. Dem wurde entgegnet, daß allerdings ſolche Lehrverhandlungen ein Gott wohlgefälliges Mittel ſeien, die mangelnde Lehreinheit herzuſtellen; aber das einzige und immer geeignetſte Mittel ſei ein ſolches Colloquium doch gewißlich nicht. Wenigſtens zur Zeit der Reformation habe man es unter Umſtänden nicht für ein beſonders günſtiges angeſehen. Die Erreichung des in's Auge gefaßten Zieles ſei auch auf anderem Wege möglich, wenn Gott Gnade gebe. Hier ſei nur die Frage, ob die Bedingungen, unter denen das