# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S36 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 36 — Der heilige Apoſtel Paulus ſchreibt Gal. 2, 4. 5. alſo: „Denn da etliche falſche Brüder ſich mit eingedrungen, und neben eingeſchlichen waren, zu verkundſchaften unſere Freiheit, die wir haben in Chriſto JEſu, daß ſie uns gefangen nähmen; wichen wir denſelbigen nicht eine Stunde, unterthan zu ſein, auf daß die Wahrheit des Evangelii bei euch beſtünde.“ Es gibt aber ſolche wunderliche Menſchen, die an den ſogenannten Adiaphoris, d. h. Mitteldingen, ſich ſtoßen, z. B. ſie wollen kein Crucifix in der Kirche haben, ſie ſtoßen ſich an dem Singen des Predigers vor dem Altare ꝛc. Hat nun eine Gemeinde mit großer Majorität dergleichen eingeführt und es be⸗ ſteht ſchon längere Zeit zu Recht, es kommt aber dann Einer und will um dieſer Mitteldinge willen nichts mehr mit dieſer Gemeinde zu thun haben, ſondern begehret, daß ſein Name geſtrichen und er entlaſſen werde, ſo kann eine chriſtliche Gemeinde keins von beiden thun, nämlich, ſie ſoll weder die Ordnung aufheben, noch auch dem Abgebenden ein Entlaſſungszeugniß geben. Der Prediger der Nachbargemeinde darf eine ſolche Perſon nicht aufnehmen. Eine Gemeinde ſoll ſich nicht nach jedem wirren und eigen⸗ ſinnigen Kopf richten. Paulus iſt uns deshalb hier zum Exempel geſtellt. Das Sichbeſchneidenlaſſen war damals noch ein Adiaphoron. Es wäre keine Sünde geweſen, wenn ſich alle Chriſten hätten erſt beſchneiden laſſen. Aber als falſche Lehrer kamen und ſagten: ihr müßt euch beſchneiden laſſen, da, ſagt der Apoſtel, wichen wir denſelbigen nicht eine Stunde, unterthan zu ſein, auf daß die Wahrheit des Evangelii bei euch beſtünde. Einige leitende Grundſätze hinſichtlich der ſogenannten Oppoſitions⸗ gemeinden. § 1. Die Synodalconferenz bittet und beſchwört alle betreffenden Paſtoren und Gemeinden, wohl zu bedenken, welch' ein Greuel vor Gott und wie ärgerlich vor der Kirche, ja, vor der Welt es ſei, daß ſich Paſtoren und Ge⸗ meinden, die ſich gegenſeitig bereits als rechtgläubig anerkannt haben, oder doch anerkennen ſollten, noch fort und fort unter einander beißen und freſſen. § 2. Die Synodalconferenz warnt dabei vorerſt aufs ernſtlichſte vor ver⸗ frühten Einigungs⸗Verſuchen, die, wie die Erfahrung ſattſam ge⸗ lehrt hat, Uebel ärger machen; räth dagegen in ſolchen Fällen, wo noch eine Erbitterung oder Gereiztheit der Gemüther vorherrſcht, ſich einſtweilen damit zu begnügen, daß von beiden Seiten ſorgfältig alles vermieden wird, was Oel in's Feuer gießen könnte. Hierbei wurde gefragt: Was iſt unter „verfrühter Vereinigung“ zu verſtehen? Der Ausdruck wurde dahin erklärt, daß unter verfrühter Ver⸗ [Handſchriftliche Bleiſtift⸗Randbemerkungen am linken Rand, unleſerlich; einige Zeilen unterſtrichen.]