# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 29 — ſein, d. h. er ſoll die Gnadenmittel, Wort und Sacrament, fleißig ge⸗ brauchen, er ſoll ſich auch allen Anordnungen einer Ortsgemeinde unter⸗ werfen, ſeine Kinder nicht anderswo taufen, nicht in fremde Schulen gehen, ſeine Leichen von dem Prediger der Ortsgemeinde in chriſtlicher Ordnung be⸗ erdigen laſſen, ſich in die Kirchenzucht fügen und beſonders auch die Laſten der Ortsgemeinde mit tragen helfen. Wollte das ein Menſch fünf, ſechs Jahre lang nicht eingehen, und würde eine chriſtliche Gemeinde ſolchen ab⸗ normen Zuſtand dulden, ſo müßte der Prediger dagegen ernſtlich auftreten und nicht weichen, noch nachgiebig werden. Es iſt daher auch nöthig, daß darüber zum öftern fleißig gepredigt werde, zumal in größeren Städten. Welches ſind aber die Hauptgründe, die man ſolchem Unweſen entgegenhalten ſoll? Vorerſt Matth. 18, 17., wo der HErr ſpricht: „Sags der Gemeinde.“ Hiermit erklärt Chriſtus die Gemeinde für das höchſte Gericht ihrer Glieder auf Erden. Iſt ſie dies aber, ſo ſoll ich mich ihr auch unterwerfen und Glied derſelben werden. Ferner heißt es in Gottes Wort, daß Chriſtus „in der Gemeinde“ geſetzt habe Hirten und Lehrer. Damit iſt denn auch jedem Chriſten geſagt: du ſollſt dich zu der Gemeinde halten, denn nur in ihr ſind Hirten und Lehrer geſetzt. Willſt du nicht Glied der Gemeinde ſein, ſo ſagſt du dich damit auch los von den den Chriſten und darum auch dir von Gott geſetzten Hirten und Lehrern. Zum Dritten ſpricht der Apoſtel: „Laſſet uns nicht verlaſſen unſere Verſammlun⸗ gen, wie etliche pflegen.“ Dies Wort beziehen Viele nur auf die Gemeinde⸗ verſammlungen. Wiewohl nun dieſe hier nicht ausgeſchloſſen ſind, ſo ſind doch darunter zuerſt und vornehmlich die gottesdienſtlichen Zuſammenkünfte der Gemeinde zu verſtehen. Wie kannſt du nun daran zweifeln, daß es Gottes Wille iſt, daß du dich gliedlich zur Gemeinde deines Wohnorts hältſt, da es hier vom Heiligen Geiſt verboten wird, wenn man ſchon drinn iſt, ſie wieder zu verlaſſen? Steht es nicht in deiner Willkür und Freiheit, eine chriſtliche Gemeinde zu verlaſſen, ſo ſteht es auch nicht in deiner Wahl, ob du zu ihr gehören wolleſt, oder nicht. Endlich gehört aber auch der Spruch hierher: „Einer trage des anderen Laſt.“ Nun entſteht aber hier die Frage, da die Theſis im Intereſſe und in Rückſicht auf parochiale Abgrenzung geſtellt iſt: ſoll und muß dieſelbe auch Denen in's Gewiſſen geſchoben werden, die an einem Orte, wo zwei Ge⸗ meinden durcheinander ſtehen, ſich nicht zu der ihnen nächſten, ſondern zu der von ihrer Wohnung entfernteren Kirche halten? Kann man Dieſen ſagen: ihr verachtet Chriſtum? — Hier iſt wohl zu bedenken, wenn ein Chriſt den Seelſorger ſeiner Gemeinde mitberufen hat, ſo iſt zwiſchen ihm und die⸗ ſem ſeinem berufenen Prediger ein göttliches Band geknüpft, es iſt durch den Beruf gleichſam ein göttlicher Vertrag geſchloſſen; dazu, dieſen mit gutem Gewiſſen aufzulöſen, gehören ſtarke Beweggründe. Steckt daher dieſes einer ſolchen Perſon im Gewiſſen, ſo ſollte man nicht von ihr fordern, daß ſie ſich von ihrer früheren Gemeinde losſage und an die anſchließe, innerhalb wel⸗ [Am rechten Rand neben „ſem ſeinem berufenen Prediger …“ einige handſchriftliche Bleiſtiftſpuren, unleſerlich; im Druck ſind „dazu“ und „mit“ handſchriftlich unterſtrichen.]