# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S28 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 28 — einigen konnte, ſo hielt man es für das Beſte, damit niemand gedrängt werde, etwas anzuerkennen, was er nach ſeinem Gewiſſen nicht annehmen könne, die Begründung der 5ten Theſis zu ſtreichen, ohne jedoch deswegen das darin Geſagte zugleich mit als unwahr zu verwerfen. Die 5te Theſis lautet dem⸗ nach in der einſtimmig angenommenen Faſſung alſo: „Nach apoſtoliſchem Vorgang, die Aelteſten oder Pfarrer κατὰ πόλιν d. i. ſtädteweiſe, von Stadt zu Stadt, von Ort zu Ort einzuſetzen (Tit. 1, 5.), ſollten die Parochieen oder Pfarreien nicht durch eine will⸗ kürliche Anzahl von Köpfen und wechſelnden Perſonen beſtimmt, ſondern geographiſch begrenzt ſein und ihr eignes Territorium haben; daher nennt denn die Schrift die Kirchen oder Gemeinden nie nach ihren Predigern, ſondern nach Orten, nach Häuſern (Röm. 16, 5.), Städten (1 Cor. 1, 2. 1 Theſſ. 1, 1. Offb. 2, 1. ff.), Provinzen (Gal. 1, 2.), Ländergebieten und Völkerſchaften (Gal. 1, 22. Rom. 16, 14. ἐκκλη- σίας τῶν ἐθνῶν).“ Theſis 6. Rechtgläubige Prediger führen ihr Amt an Chriſti Statt (2 Cor. 5, 20.); wer daher da wohnt, wo er Gelegenheit hat, des Dienſtes eines rechtgläubigen Pfarrers, als ſeines Pfarrers, zu genießen, und ſich des⸗ ſelben nicht gebraucht, der verachtet nicht blos einen Menſchen, ſondern Chriſtum (Luc. 10, 16.). Dieſe Theſis iſt beſonders wichtig für Amerika. Hunderte und Tauſende kommen von Deutſchland und meinen, hier ſtände es nun in ihrer Freiheit, ſich an eine chriſtliche Gemeinde anzuſchließen und ſich eines Predigers zu ge⸗ brauchen, oder nicht. Denen ſollte man nach dieſer Theſis zeigen, daß das keine Sache der Freiheit und Willkür iſt; Gott hat vielmehr das Predigt⸗ amt eingeſetzt. Daher iſt es jedes Chriſten heiligſte Pflicht, ſich des Dienſtes eines rechtgläubigen Predigers zu gebrauchen. Wer dies nicht thut, begeht eine erſchreckliche Sünde, es geſchehe nun aus Abſonderungsgelüſten, oder aus Geiz, oder Faulheit, oder Schwärmerei, oder was es auch ſei. Gottes Wort fordert, daß jeder Chriſt, wenn es ihm möglich iſt, ein Glied einer chriſtlichen Gemeinde werde und bleibe. Darunter verſtehen wir hier nicht, daß er nothwendig ſtimmberechtigt werde. Denn das gehört nicht zum eigentlichen Weſen der Gemeinde. Ob und wann jemand ſtimmberechtigt ſein, alſo zum Regiment hinzugelaſſen werden ſoll, das kann jede Gemeinde ordnen, wie ſie will, nur daß ſie dabei nicht wider die Liebe und Gerechtigkeit handele. Es gibt ja oft Chriſten, die an Erkenntniß noch ſo ſchwach ſind, daß ſie zum Regiment nicht taugen und eher eine chriſtliche Gemeinde auf⸗ halten, ja wohl beunruhigen. Aber obwohl nicht ſobald Jeder das Stimm⸗ recht haben kann und ſoll, ſo ſoll er doch auch wiederum nicht ganz draußen ſtehen und nur Gaſt der Gemeinde ſein wollen. Er ſoll Glied der Gemeinde [Handſchriftliche Bleiſtift⸗Randbemerkung am linken Rand neben dem Wortlaut der 5. Theſis, unleſerlich.]