# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S25 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 25 — der Barmherzigkeit Gottes zu verdanken; aber dadurch wird doch nie das Unrecht ſelbſt ſanctionirt! Wir ſind ja freilich aus Umſtänden, die wir nicht haben verhüten können, in dieſe Lage gekommen. Und wenn wir nun auch wohl zu entſchuldigen ſind, ſo bleiben doch die Verhältniſſe trotzdem immer Unordnung. Damit ſoll alſo keineswegs das Urtheil über alle ſolche Prediger aus⸗ geſprochen und ſie verdammt werden. Es iſt ja gewißlich z. B. Gottes ern⸗ ſter Wille, daß Kirchenzucht geübt werde. Nun gibt es aber neue Ge⸗ meinden, da ein Prediger noch nicht gleich mit der vollen Ausübung der Kirchenzucht beginnen kann. Hört nun ein ſolcher Paſtor eine Predigt über die Nothwendigkeit der Kirchenzucht, ſo wird und kann er nicht ſagen: Der verdammt mich. Er wird vielmehr in ſeinem Gewiſſen vollkommen mit mir übereinſtimmen und daher, auf's Neue im Gewiſſen geſchärft, um ſo eifriger dies Ziel im Auge behalten und, ſobald es möglich ſein wird, an die Aus⸗ führung gehen. Man ſieht hieraus, daß der vorhin aufgeſtellte Grund⸗ ſatz gar nicht paßt, daß das, was man als durchaus nöthig erkennt, auch ſogleich ausgeführt werden müſſe. Das iſt nicht einmal immer bei aus⸗ drücklich von Gott geforderten Dingen unbedingt nöthig. Wer in neuen, an Erkenntniß, Glauben und Liebe ſchwachen Gemeinden gleich volle Kirchen⸗ zucht einführen würde, der könnte in vielen Fällen, ſtatt Gott wohlgefällig, nur Gott mißfällig handeln. Denn die Liebe ſoll des Geſetzes Erfüllung ſein. Iſt Gefahr vorhanden, daß da mehr zerſtört wird, dann ſoll man ſelbſt göttliche Ordnungen noch unausgeführt bleiben laſſen. Einem ſolchen Prediger dann zu ſagen: „Du ſündigſt, daß du dies nicht ausführſt“, iſt ganz verkehrt. Denn man unterſcheide wohl: das Princip, die Wahrheit, die Regel, und ſodann die Ausführung derſelben. Niemand kann leugnen, daß der natürliche Eintheilungsgrund für Gemeinden das Abgrenzen in Territorien iſt. Das lehrt uns der Gebrauch der Vernunft, das lehrt uns die Natur, ſogar der Staat theilt hiernach ein, die Apoſtel haben alſo ein⸗ getheilt, die ganze Kirche hat es gethan, das fordert von uns die Liebe. Aber ob dieſe einzig richtige normale Ordnung auch gleich ausgeführt werden ſoll, das iſt eine ganz andere Frage. So wahr es iſt, daß dies die einzig naturgemäße Eintheilung iſt, ſo iſt doch keineswegs nöthig, daß es nun ge⸗ ſchwind durchgeführt wird. Denn es iſt kein directes Gottes⸗Gebot, das, wenn es nicht ſogleich ausgeführt wird, unausbleiblich Tod und Verdamm⸗ niß nach ſich zieht. Darum heißt es auch: Praecepta affirmativa obligant semper, sed non ad semper, d. h. die fordernden Gebote verbinden immer, aber nicht für jeden Fall. Und wiederum: Praecepta negativa obligant semper et ad semper, d. h. die verbietenden Gebote verbinden immer und für jeden Fall. Wie kann daher das in den vier Beweisgründen Geſagte in unſeren Verhältniſſen gewiſſensbeſchwerend genannt werden! Gerade weil unter Anderem die Liebe fordert, daß die Kirche geographiſch abgegrenzt ſei, darum [Im Druck ſind handſchriftlich unterſtrichen: „Unrecht ſelbſt ſanctionirt! Wir ſind ja freilich aus Umſtänden, die wir nicht haben verhüten können“.]