# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S21 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 21 — die größte Gefahr, ſeine eigene Seele zu verlieren. Denn ein Chriſt ſoll und wird ſich immer auf Gottes Seite ſtellen und wider alle Sünde ſich erklären. Er ſoll und will keine Gemeinſchaft mit der Sünde haben. Darum, was er für Sünde erkennt, darf er auch nicht unangefochten ruhen laſſen. Er muß es öffentlich für ſchändlich erklären. Iſt es denn nun aber in Wahrheit ſo, daß, wo keine territoriale Abgrenzung ſtattfindet, der Prediger unmöglich wiſſen kann, welche Seelen ihm befohlen, ja, daß er noch viel weniger über ſie wachen kann, kurz, daß er da fort und fort in groben Sünden lebt? Daß das jetzige Durcheinanderwohnen ein großer Uebelſtand iſt und es anders ſein ſollte, wer wollte das nicht gerne zugeben? Aber muß man nun zu allen ſolchen Predigern ſagen: Ihr ſteckt in dieſen greulichen Sünden? Iſt es alſo grundſätzlich richtig, zu ſagen: die apoſtoliſche Eintheilung in Parochieen iſt derart, daß, wo ſie nicht iſt, wo wir armen Stümper nicht mit dieſer Ordnung dazu helfen, da der Wille Gottes nicht ausgeführt werden könne? Iſt das nicht überaus gewiſſensbeſchwerend? Und wie könne man nach dem dritten Beweisgrund durch geographiſche Abgrenzung erreichen, daß die Chriſten ſich nicht an verſchiedene Prediger wegen deren Gaben hängen und um derſelben willen ſich abſondern? Dies ſei doch wohl durch keinen anderen Weg zu erlangen, als daß unſere Ge⸗ meinden erkennen lernen, was Gottes Wort iſt, nämlich die Kraft Gottes ſelig zu machen, und daß es dieſe Kraft auch in dem Munde eines unbegab⸗ ten Predigers hat, eben ſowohl als wenn es in der Nachbargemeinde mit Apolliſcher Beredſamkeit verkündigt wird. Auf demſelben Wege könne auch nach dem vierten Beweisgrund nur und allein die Ausübung rechter Kirchenzucht erreicht werden. Es ſagten alſo doch wohl die Beweisgründe zu viel. Die Theſis ſelbſt ſei richtig, aber es ſei die Frage, ob ſie ſo begründet werden ſolle und ob man nicht damit die Gewiſſen beſchwere. Man ſolle doch menſchliche Ordnungen nicht ſo preſſen. Es ſollten doch ſolche Ausdrücke gebraucht werden, daß es nicht ausſehe, als ob wir es für eine göttliche Ordnung hielten. Uebrigens ſei es doch merkwürdig, daß, während bei den drei erſten Gründen alle Möglichkeit abgeſchnitten werde, dagegen im vierten Grund geſagt werde: „Durch Mangel einer die Gemeinde einſchließenden Grenz⸗ linie wird die heilſame Kirchenzucht, wo nicht unmöglich gemacht, doch vielfach gehindert und erſchwert.“ Da nun die Gegenſtände, die in den drei erſten Punkten angegeben werden, ganz derſelben Art ſind, wie im vierten Punkt, ſo zeige dies doch an, der Theſenſteller wolle auch bei den drei erſten Gründen eigentlich nichts anderes ſagen, als dieſes: dieſe Stücke werden, wo nicht unmöglich gemacht, doch vielfach gehindert und erſchwert. Es wurde daher vorgeſchlagen, die drei erſten Punkte dahin zu verändern. Das war die Meinung einerſeits. Dagegen wurde nun Folgendes geltend gemacht: