# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 20 — für eine nur menſchliche, wenn gleich ſehr gute, Ordnung halte, ſondern ſo darauf dringe, als ob es eine göttliche Ordnung ſei. Und das wolle doch niemand unter uns behaupten. Jeder gebe zu, daß Gott territorial Abgrenzung nicht ausdrücklich geboten hat. Es ſei offenbar zu ſtark, wenn nach dem erſten Grunde behauptet würde: „wo dieſe menſchliche Einrichtung nicht iſt, da kann nichts anderes als Unordnung, Confuſion und Verwirrung entſtehen.“ Denn wenn man auch zugeben müſſe, es ſei eine gute, ja die beſte Ordnung, ſo folge daraus noch nicht, daß es nun keine andere Einrichtung geben könne, unter welcher es auch einigermaßen gut gehen könne. Es folge daraus nicht, daß bei einer gegen⸗ theiligen Ordnung alles in Verwirrung gerathen müſſe. Könne man ſich nicht auch wohl den Fall denken, daß um nationaler Eigenthümlichkeit willen Chriſten ohne territoriale Abgrenzung in Frieden bei und neben ein⸗ ander wohnen könnten? Was den zweiten Beweisgrund betrifft, ſo meinte man, auch wenn keine territoriale Abgrenzung vorhanden ſei, könne ein Prediger doch wiſſen, welche Seelen ihm befohlen ſeien und welche nicht. Nur die Seelen, die ihn berufen hätten, ſeien ihm übergeben, dieſe müſſe er einzeln aufſuchen und ſich ihrer annehmen. Sein Amt reiche nur ſo weit, wie ſein Beruf. Wenn ihm da⸗ her nur die Lehre vom Amt und Beruf im Gewiſſen ſtecke, ſo würde er auch bei nicht territorialer Abgrenzung wiſſen, welche die Seelen ſind, die ihm be⸗ fohlen und nicht befohlen ſeien, über die er inſonderheit zu wachen habe u. ſ. w. Warum werde nun aber behauptet, ohne territoriale Abgrenzung könne un⸗ möglich ein Prediger wiſſen, welche Seelen ihm befohlen ſeien, er könne nicht über ſie wachen, es ſei unmöglich, daß er nicht in ein fremd Amt greife und auf fremdem Grunde baue? Seien das nicht alles Dinge, die Gott ernſtlich und nachdrücklich in ſeinem Worte geboten und verboten habe? Der Pre⸗ diger, der dem nicht nachkomme, verſündige ſich ſchwer. Nun heißt es, ſol⸗ chem Willen Gottes, über die Seelen zu wachen, in kein fremd Amt zu greifen u. ſ. w., könne kein Prediger nachkommen ohne territoriale Ab⸗ grenzung. Daraus folge, wo territoriale Abgrenzung nicht beſtehe, da ſün⸗ dige der Prediger fort und fort. Wir hier in Amerika lebten alle, weil wir keine ſolche apoſtoliſche Ordnung haben, in eitel ſchweren Sünden wider klare Gottes⸗Gebote. Daraus folge aber auch ferner, daß wir daher jetzt eilig daran gehen müſſen, wir dürfen es keinen Augenblick hinausſchieben, uns territorial abzugrenzen. Denn wie könnte ich das noch beſtehen laſſen, was mich hindert, Gottes Gebot auszuführen! Und ſei das auch nicht gleich praktiſch auszuführen, ſo müßten wir doch ohne Verzug unſere Gemeinden belehren, wir Prediger müßten es öffentlich bekennen, daß wir heilig ver⸗ pflichtet ſeien, territorial uns abzugrenzen, und gegen jede andere, zumal gegen die jetzt unter uns beſtehende Weiſe, Proteſt erheben. Nur der Prediger ſei noch zu entſchuldigen, der hiervon nichts gehört habe. Jeder andere aber, der es wiſſe, könne ſolche gottwidrige Zuſtände nicht dulden; er laufe ſonſt [Im Druck ſind handſchriftlich unterſtrichen: „reiche“, „weit“ und „Beruf“ in der Zeile „Sein Amt reiche nur ſo weit, wie ſein Beruf.“]