# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S12 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 12 — Hierbei wurde auch die Frage aufgeworfen, ob denn auch die uner⸗ leuchtete Vernunft im Stande ſei, richtige Schlüſſe aus der Schrift oder aus der Augsburgiſchen Confeſſion zu ziehen, oder ob das nur der erleuchteten Vernunft der Wiedergeborenen möglich ſei? Ob es nicht Geheimniſſe des Glaubens gebe, die durch keine Schlußfolgerung erklärt werden könnten? Darauf wurde erwidert, daß auch die unwiedergeborne Vernunft richtige Schlüſſe machen könne; wenn ſie nicht von irrigen Sätzen, ſondern von Gottes Wort ausgeht, ſo kann auch ihr Schluß, wenn er ein zwingender iſt, kein anderer, als ein richtiger, ſein. Iſt ihr Schlußſatz laut Gottes Worts unrichtig, ſo müſſen wir von der Unrichtigkeit der conclusio zurückſchließen, daß wenigſtens eine der Prämiſſen falſch war. Es kommt hier nicht darauf an, wer den Schluß macht, ob ein erleuchteter Chriſt, oder ein Heide, Jude oder Türke, wenn er nur nicht ſeine Finſterniß mit hinein bringt, ſondern objectiv richtig ſchließt; ob er das, was er gefolgert hat, ſelbſt glaubt oder nicht, das kommt hier nicht in Betracht. So zogen z. B. die Juden und Nikodemus richtige Schlüſſe auf die Gottheit Chriſti, obgleich ſie nicht im Glauben ſtanden. In dieſer Theſe ſoll übrigens nicht geſagt werden, daß die Augsburgiſche Confeſſion dazu gegeben ſei, daß die Sophiſten ihre Kunſt daran üben, ſondern daß wir unſeren Glauben bekennen. Wir glauben, daß die Augs⸗ burgiſche Confeſſion wahr ſei, wir bekennen daher auch, daß nichts Falſches daraus folgen könne. Ein Beiſpiel hierzu iſt die ganze Concordienformel. Dieſe will nichts anderes, als klare Schlüſſe aus der Augsburgiſchen Con⸗ feſſion ziehen; ihr Inhalt gehört alſo recht eigentlich zu den in dieſer Theſis gemeinten Schlüſſen. Aber unſer Glaube iſt nicht auf Schlüſſe als ſolche gegründet, ſondern auf die Schrift. Uebrigens bleibt der Grundſatz, daß aus etwas Wahrem durch richtige Schlußfolgerung nimmermehr eine Lüge kommen könne (1 Joh. 2, 21.), auch in Betreff der Augsburgiſchen Con⸗ feſſion unwiderleglich feſtſtehen, und ſolche Schlüſſe, welche dennoch eine Lüge zu Tage fördern, kennzeichnen ſich ſofort als falſche. Wenn z. B. ein Cal⸗ viniſt aus den Worten des 5ten Artikels der Augsburgiſchen Confeſſion: „Gott wirket den Glauben, wann und wo er will“, die abſolute Prädeſti⸗ nation folgern wollte, ſo würde er ſich einfach einer ſophiſtiſchen Unehrlichkeit ſchuldig machen. Denn in dieſen Worten wird nur die Zeit und der Ort, nicht das Ausleſen der einzelnen Menſchen durch Gott, ausgeſprochen. Wir reden ſelbſtverſtändlich in dieſer Theſis von evidenten Schlüſſen. Es muß ein ſolcher Schluß ſein, den ein Jeder, der mit geſunder Vernunft begabt iſt, einſehen kann. Doch wurde nun wiederholt betont, daß es ſich hier gar nicht um das Verfahren im einzelnen Falle handelt, ſondern um den Grundſatz, daß die Augsburgiſche Confeſſion wahr ſei und daß wir aus derſelben getroſt folgerichtige Schlüſſe ziehen können, ohne befürchten zu müſſen, daß uns unſere Vernunft auf dieſem Wege in einen Widerſpruch mit einem klaren Worte heiliger Schrift bringen könne.