# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S11 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 11 — zum folgerichtigen Schließen iſt durchaus erforderlich, daß die Prämiſſen richtig ſind. Sonſt kann man unmöglich richtig ſchließen. Wenn man z. B. ſchließen wollte: Alle Menſchen ſind ſterblich — Chriſtus iſt ein Menſch — alſo iſt Chriſtus ſterblich —, ſo ſieht jedermann leicht ein, daß das ein falſcher Schluß iſt. Aber wo liegt denn der Fehler? In den Prämiſſen. Denn da iſt in der major ein Begriff: von Adam nach dem Fleiſche herſtammend, in Sünden empfangen und geboren, enthalten, welcher in der minor weg⸗ gelaſſen iſt. So liegt es meiſtens daran, daß die major entweder nicht voll⸗ ſtändig wahr oder doch zweideutig iſt. Oft iſt etwas nur wahr secundum quid (in gewiſſer Beziehung). Dann muß man, um folgerichtig ſchließen zu können, in der minor auch dieſelbe Einſchränkung machen. Eine ſolche Scheidung des formellen Denkprozeſſes und der Richtigkeit der Prämiſſen iſt alſo ganz unzuläſſig. Wenn man das folgerichtige Schließen nur auf den formellen Denkprozeß und nicht auch auf die Richtigkeit der Prämiſſen bezöge, welche furchtbare Folgen müßte das haben! Man denke nur: unſer ganzer Katechismus, unſere ganze Dogmatik, ſoweit beide nicht Schriftworte ent⸗ halten, ſind nichts anderes, als Conſequenzen aus der heiligen Schrift. Wenn man nun einen wahren und einen falſchen Satz als Prämiſſen auf⸗ ſtellt, ſo kann man nicht richtig ſchließen. Das Wort „folgerichtig“ ſetzt hier vielmehr voraus, daß ſowohl die Prämiſſen, als auch die conclusio in Ord⸗ nung ſeien, weil wir hier ja nur von ſolchen Prämiſſen reden, die eine bibliſche Wahrheit enthalten. Nicht nur die Form der Schlußfolgerung, ſondern auch die Materie des ganzen Syllogismus muß richtig ſein. Eine Frage, ob nicht hier in der 5ten Theſis nur von einem hart⸗ näckigen Leugnen der einzelnen Conſequenzen die Rede ſein ſolle, wurde dahin beantwortet: Dieſe Theſis nimmt nicht ſowohl auf das Verhalten gegenüber Leugnern einzelner richtig gefolgerter Schlüſſe Rückſicht, ſie will vielmehr einen allgemein giltigen Grundſatz aufſtellen. Dieſer Grund⸗ ſatz iſt: Wer da leugnet, daß die durch Conſequenzen aus der Augsburgi⸗ ſchen Confeſſion folgerichtig ſich ergebenden Wahrheiten verpflichtend ſind, der iſt kein Glied der lutheriſchen Kirche. Dieſer Sinn der Theſe kann allen⸗ falls auch ſchon aus den Worten: „iſt kein wahres Glied der lutheriſchen Kirche“, gefolgert werden. Damit aber dieſer Sinn auch ganz unmiß⸗ verſtändlich in der Theſe ſelbſt ausgeſprochen werde, wurde nach einſtimmigem Beſchluß der Anfang der Theſis alſo formulirt: „Auch wer die Verbindlich⸗ keit der aus den Worten dieſer Confeſſion ꝛc.“ Dieſe Veränderung erſchien um ſo nöthiger, als gewiß niemand ſo weit gehen wird, allen Denen das Lutherthum abzuſprechen, welche etwa eine Lehre nicht anerkennen, die irgend⸗ wie in der Peripherie der Lehr⸗Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion liegt. Wer aber principiell die Verbindlichkeit der Conſequenzen aus der Augsburgiſchen Confeſſion leugnet, der beweiſ't damit, daß er kein Luthe⸗ raner iſt, ſondern ein Fuchs, der auch die Confeſſion ſelbſt nicht aufrichtig annimmt.