# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S9 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 9 — Das, was aus den Symbolen richtig gefolgert wird, gehört vielmehr mit zu dem Gehalt der Symbole. So iſt z. B. die Lehre von der Inſpiration (göttlichen Eingebung der heiligen Schrift) nicht ausdrücklich in der Augs⸗ burgiſchen Confeſſion ausgeſprochen, aber implicite liegt ſie darin, denn die Augsburgiſche Confeſſion ſpricht nie anders von der heiligen Schrift, als daß ſie vom Heiligen Geiſte ganz und gar eingegeben ſei. Wohin es führt, wenn man die Conſequenzen aus der Augsburgiſchen Confeſſion nicht zugeben will, geht unter Anderem daraus hervor, daß die Jeſuiten behaupten, die Lutheraner ſeien trotz der Augsburgiſchen Confeſſion noch in die Pabſtkirche zu bringen, wenn ſie nicht mehr glaubten, als was in der Augsburgiſchen Confeſſion ausdrücklich und mit Namen benannt ſei. Als aber eben darum der Jeſuit L. Forer behauptet hatte, daß die Luthe⸗ raner weiter nichts lehren dürften, als was in der Augsburgiſchen Confeſſion „ausdrücklich und mit Namen zu finden“ ſei, ſo wurde ihm in „Des Evangeliſchen Augapfels Vertheidigung“ (1673) unter Anderem geantwortet: „Inmittelſt ſind gleichwohl implicite auch diejenigen Artikel in der Augsburgiſchen Confeſſion begriffen, die zwiſchen uns und den Pa⸗ piſten ſtreitig ſein, ob ſie ſchon nicht eben namentlich, explicite und aus⸗ drücklich ſind berührt worden. Iſt genug, wann der Unſrigen Meinung aus der Augsburgiſchen Confeſſion kann von ſolchen Puncten vernommen werden. . . . Als z. B. ein großer Streit iſt zwiſchen uns und ihnen, ob die heilige Schrift alſo beſchaffen, daß daraus die Glaubensartikel müſſen erwieſen und erörtert werden, ob ſie die Richtſchnur ſei, nach welcher alle Streitigkeiten zu entſcheiden ſein? Da iſt kein ſonderlicher Artikel zwar hiervon vorhanden; es geben aber die Evangeliſchen Stände ihr Ge⸗ müth in anderem Weg von dieſem Punct genugſam zu erkennen, wenn ſie in der Vorrede ſchreiben: ‚Sie übergeben ihrer Pfarrer und Prediger und ihr ſelbſt Glaubensbekenntniß, was und welchergeſtalt aus Grund heiliger Schrift in ihren Fürſtenthümern ꝛc. gelehrt werde.‘ Da kann ein Blinder greifen, daß die heilige Schrift für das Fundament der Glaubens⸗ artikel gehalten werde. . . . Im Artikel von der Erbſünde ſteht nicht aus⸗ drücklich, daß die Jungfrau Maria in Sünden empfangen ſei; weil aber von allen Menſchen, ſo natürlich geboren werden, geſagt wird, ſie ſeien in Sünden empfangen und geboren: ſo iſt unſchwer zu ſchließen, daß unter ſolchen Menſchen auch die Jungfrau Maria begriffen werde; ſonſt wäre ſie inſonderheit ausgenommen worden.“ Dasſelbe wird in Folgendem nachgewieſen in Beziehung auf die Lehren von der Gewißheit der Selig⸗ keit, von der Zahl der Sacramente, von der Anrufung und Verehrung der Bilder, vom Fegefeuer. S. 168 — 171. Vergl. „Lehre und Wehre“ Jahrg. XIV, S. 204 f. Man laſſe ſich alſo nicht einſchüchtern. Wir gehen nicht zu weit, wir machen keine neuen Bedingungen der Kirchengemeinſchaft, wir gehen nicht weiter, als unſere Väter. Aber ſo weit müſſen wir gehen, daß wir die Con⸗