# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1874_S7 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 7 — kommen keine Lügen.“ (Das willige Glaubensbekenntniß oder Ermahnung zu Ver⸗ wahrung der Lehre der Augsburgiſchen Confeſſion. — Frankfurt a. M. 1692. S. 136. f.) Ferner ſchreibt Carpzov: „Die Frage, ob unter der Lehre der Augsburgiſchen Con⸗ feſſion nur dasjenige enthalten ſei, was darin buchſtäblich enthalten iſt, keineswegs aber auch das Uebrige, was entweder die Papiſten wider die Schrift lehren oder was zum Er⸗ weis der Glaubensſäße erfordert wird, oder vermittelſt einer nothwendigen Folgerung daraus fließt und folgt — dieſe Frage verneinen die ſächſiſchen Theologen im Evangeliſchen Augapfel.“ (Isag. p. 131 sq.) Derſelbe ſchreibt: „Mit Nachdruck haben die Proteſtanten in den Worten: ‚Das iſt faſt die Summa der Lehre‘ ꝛc., das Wörtlein ‚faſt‘ hinzugefügt. Denn die Prote⸗ ſtanten haben nicht ein Verzeichniß aller zur Seligkeit nöthigen Glaubensſtücke verfertigen wollen, ſondern nur ein Bekenntniß von denjenigen Glaubenslehren thun wollen, welche die gegenwärtige Sache betreffen und hinreichend ſein konnten.“ (l. c. p. 115.) Darum ſchreibt auch die Augsburgiſche Confeſſion ſelbſt: „Ob jemand be⸗ funden würde, der daran Mangel hätte, dem iſt man ferner Bericht (latiorem infor⸗ mationem) mit Grund göttlicher heiliger Schrift zu thun erbötig.“ (Art. XXVIII.) Endlich heißt es in der Concordienformel: „Wiewohl die chriſtliche Lehre in derſelben (Augsburgiſchen) Confeſſion mehreren Theils (außerhalb, was von den Papiſten geſchehen) unangefochten geblieben; ſo kann doch gleichwohl nicht geleugnet werden, daß etliche Theologi von etlichen hohen und fürnehmen Artikeln gemeldeter Confeſſion abge⸗ wichen und den rechten Verſtand entweder nicht erreicht, oder je nicht dabei beſtanden, etwa auch deren einen fremden Verſtand anzudeuten ſich unterwunden, und doch neben dem allen der Augsburgiſchen Confeſſion ſein und ſich derſelben behelfen und rühmen wollen, daraus dann beſchwerliche und ſchädliche Spaltungen in den reinen evangeliſchen Kirchen entſtanden.“ (Wiederholung. Einleitung. S. 566.) In der ſehr eingehenden Debatte wurde zunächſt darauf hingewieſen, daß es von ſehr großer Wichtigkeit ſei, ſich der Bedeutung dieſer 5ten Theſis wohl bewußt zu werden. Manche meinen nämlich, es ſei eine ſehr bedenkliche Sache, ſich zu allem folgerichtig aus der Augsburgiſchen Confeſſion ſich Ergebenden zu bekennen. Denn, wenn man dies thue, ſo bekenne man ſich ja zu etwas, was man noch gar nicht kenne, alſo auch vielleicht verwerfen würde, wenn man es kennete. So könne man ſich denn zu allen Conſequenzen der Augsburgiſchen Con⸗ feſſion mit dem Munde bekennen, und ſei doch kein rechter Lutheraner. Dem iſt aber nicht ſo. Denn entweder müſſen wir auch die Conſequenzen zugeben, oder das Organ leugnen, das uns Gott gegeben hat, Wahrheiten aus Wahr⸗ heiten zu ſchließen, nämlich die Vernunft. Daß aber auch aus Schrift⸗ wahrheiten Schlüſſe gezogen werden dürfen und, wenn folgerichtig gezogen, kein der Schrift widerſprechendes Reſultat ergeben können, lehrt uns das Beiſpiel Chriſti gegenüber den Sadducäern, Matth. 22, 24. f. Denn dort verweiſ't er den Leugnern der Auferſtehung zwar ihre verkehrte Schlußfolge⸗ rung als eine der Schrift widerſprechende, indem er ihnen zuruft: Ihr irret und wiſſet die Schrift nicht; zugleich aber zieht er ſelbſt einen Schluß, durch welchen er ihnen gerade das unwiderleglich beweiſ't, was ſie durch ihre falſche Schlußfolgerung hatten hinwegleugnen wollen, nämlich die Auferſtehung der Todten.