# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 23 — nung der chriſtlichen Freiheit ſein (Gal. 2, 4. 5.); 2. nicht Verſchiedenheit in nicht fundamentalen Ueberzeugungen (Röm. 14, 1—9.); in dieſem, wie in dem erſten Falle würde die Veränderung eine Spaltung, ein Schis⸗ ma, eine Separation ſein und die ſich trennenden Schismatiker, Separati⸗ ſten werden Altar gegen Altar errichten (1 Cor. 1, 10. 11. 18. 19.) (Solche Schismata ſind von den Rotten, Secten, haireseis, welche eine Trennung um des Glaubensfundaments willen involviren, wohl zu unter⸗ ſcheiden); 3. nicht Vorliebe für eine beſondere Gabe eines Predigers (1 Cor. 1, 11—13. 3—23.), denn das iſt bei allem Schein der Geiſtlich⸗ keit etwas Fleiſchliches; endlich 4. nicht das Wuchern des Unkrauts in einer Gemeinde, in welcher die Gnadenmittel noch unverfälſcht im Schwange gehen (Matth. 13, 24. ff.), daher der Apoſtel die rechtſchaffenen Chriſten in der verderbten Gemeinde zu Corinth nicht auffordert, dieſelbe zu ver⸗ laſſen, ſondern deſto feſter an einander zu halten und nicht Spaltung unter ſich ſein zu laſſen (1 Cor. 1, 10. vgl. 5, 1. 2. 6; 6, 1—8; 11, 17—22. 30; 15, 12. 34; 2. Cor. 12, 20. 21.). X. Soll eine Veränderung in den Parochialverhältniſſen geſchehen, ſo ſoll es nur mit Bewilligung Aller, in Liebe und Frieden geſchehen, und ſo wie es die Erbauung der Kirche erfordert (Act. 6, 1—5.); doch darf dabei weder der Prediger noch die Gemeinde, noch ein Einzelner ſeine Macht zur Hin⸗ derung willkürlich gebrauchen, da in der Kirche alle Macht nur zu beſſern, und nicht zu verderben, gegeben iſt (2 Cor. 10, 8.). XI. Es giebt Ausnahmsfälle, in welchen die Liebe alle Geſetze und Ordnun⸗ gen ſcheinbar durchbricht, in der That aber den wahren Sinn des Geſetzes erfüllt (Matth. 12, 1—7.). XII. Da die Parochie in geographiſche Grenzen eingeſchloſſen iſt, ſo hört mit dem Wegzug eines Chriſten in ein anderes Territorium ſein Verhältniß zur früheren Parochie auf, wie denn die Gründer der urſprünglichen Ge⸗ meinde in Rom ſonſt durchgängig frühere Glieder anderer Gemeinden ge⸗ weſen waren, ſowie wieder Aquila und Priscilla, früher Glieder der Ge⸗ meinde zu Rom, ſolche zu Corinth wurden. (Röm. 16, 3. vgl. Act. 18, 2. 3.) XIII. Zwar ſind diejenigen, welche innerhalb des Territoriums einer Pfarrei wohnen, gehalten, Gottes hier erſchallende Stimme zu hören und was ſie vermögen, an ihrem Theile zu thun, daß das hier beſtehende Predigtamt und Gemeindeweſen fortbeſtehe und gefördert werde; es iſt jedoch Sache