# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S22 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 22 — 4) in einer rechtſchaffenen, Gott gehorſamen Gemeinde ſoll Kirchenzucht und Uebung des Bannes ſein gegen ſolche, die ſich Brüder nennen und doch in Lehre oder Leben ärgerlich ſind, die Brüderſchaft thatſäch⸗ lich verleugnen und den Namen des Herrn, ſein Wort und ſeine Ge⸗ meinde unter denen, die draußen ſind, verläſtern machen (Matth. 18, 15—17. 1 Cor. 5, 2. 10—13. 2 Theſſ. 3, 6. 14. Röm. 16, 17. Tit. 3, 10. 2 Joh. 10, 11.); durch Mangel einer die Gemeinde ein⸗ ſchließenden Grenzlinie wird aber dieſe heilſame, von Gottes Ehre und dem Heil der Schwach⸗ und Ungläubigen geforderte Zucht, wo nicht unmöglich gemacht, doch vielfach gehindert und erſchwert; daher nennt denn die Schrift die Kirchen oder Gemeinden nie nach ihren Predigern, ſondern nach Orten, nach Häuſern (Röm. 16. 5.), Städten (1 Cor. 1, 2. 1 Theſſ. 1, 1. Offb. 2, 1. ffl.), Provinzen (Gal. 1, 2.) Ländergebieten und Völkerſchaften (Gal. 1, 22. Röm. 16, 14. ecclesias ton ethnon). VI. Rechtgläubige Prediger führen ihr Amt an Chriſti Statt (2 Cor. 5, 20.); wer daher da wohnt, wo er Gelegenheit hat, des Dienſtes eines rechtgläu⸗ bigen Pfarrers zu genießen und ſich deſſelben nicht gebraucht, der verachtet nicht blos einen Menſchen, ſondern Chriſtum (Luc. 10, 16.). VII. Wo die Grenzen verſchiedener Parochien zuſammenfließen, da gibt die Sorge für die eigene Seele und die Förderung des Reiches Gottes den Ausſchlag, an welche derſelben man ſich anzuſchließen habe, wobei zugleich nicht nur die Nähe oder Entfernung von dem Predigtplatz, ſondern auch die größere Leichtigkeit oder Schwierigkeit denſelben zu erreichen, natürlich auch die Sprache, in Betracht kommt; denn wo der Glaube nicht beſtimmt, da ſoll die Liebe das Richtmaß ſein (1 Cor. 16, 14.). VIII. Da die Parochialgrenzen nicht urſprünglich von Gott beſtimmt, alſo nicht an ſich göttlichen Rechtes ſind, ſo können ſie pro re nata verändert werden d. i. eine Parochie kann in mehrere getheilt, Filiale in eigene Pfar⸗ reien verwandelt, mehrere zu Einer verſchmolzen, größere oder kleinere Theile einer Parochie ausgepfarrt und an eine andere geſchlagen werden. Oder es können auch beim Anwachſen der Gliederzahl für die verſchiedenen Functionen des Pfarrers verſchiedene Hülfsämter, wie zu Jeruſalem (Act. 16. 1—7.), errichtet werden. IX. Grund zur Aenderung der Parochialverhältniſſe kann erſtlich nicht An⸗ ſtoß an Adiaphoris ſein; die Anerkennung eines ſolchen würde Verleug⸗