# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S20 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 20 — Meinung aus den Kirchenvätern beizubringen. Die dritte iſt die ſymboliſche, ver⸗ möge welcher wir nämlich mit allgemeiner Uebereinſtimmung, die in den ſymboli⸗ ſchen Büchern unſerer Kirchen, in der Augsb. Conf., in deren Apologie, in den beiden Katechismen Luther's, in den Schmalkaldiſchen Artikeln und in der Concor⸗ dienformel, enthaltene Lehre annehmen. Wenn ſich daher jemand weigert, ſich zu derſelben zu bekennen, ſo erkennen wir denſelben keineswe⸗ ges für einen Bruder in Betreff des Glaubens und Bekenntniſſes an.“ (Loc. de eccles. § 246.) Leider konnte die Conferenz nur die vier erſten Theſen über Kirchenge⸗ meinſchaft in der Art verhandeln, daß dieſelben ſchließlich für einſtimmig angenommen erklärt wurden. Es iſt zwar auch ſchon die fünfte eingehen⸗ der beſprochen worden; da aber dieſe Beſprechung nicht mehr zum Abſchluß gekommen, ſo ſoll das darüber Verzeichnete, geliebt es Gott, nächſtes Jahr berückſichtigt werden, indem nach einem Beſchluß der Conferenz alsdann die noch unerledigten Theſen wieder aufgenommen werden ſollen. Parochialgrenzen. Auch betreffs dieſes wichtigen Gegenſtandes lagen der Synodal⸗Con⸗ ferenz eine Reihe von Theſen zur Beſprechung und Annahme vor, und auch hier kamen nur die erſteren vier Theſen in der Verhandlung zum Abſchluß, während die Beſprechung der übrigen gleichfalls bis nächſtes Jahr ver⸗ ſchoben werden mußte. Es folgen nun zunächſt dieſe Theſen ſelbſt voll⸗ ſtändig und ſodann einige der Ausſprachen über die bereits angenommenen. Theſen über das Jus parochiale. I. Das öffentliche Predigtamt iſt nicht eine menſchliche, ſondern eine gött⸗ liche Ordnung (1 Cor. 12, 28—30.) und zwar eine Ordnung zur Erbau⸗ ung des Leibes Chriſti oder der Kirche für alle Zeit bis an den jüngſten Tag (Epheſ. 4, 11—13); es iſt daher auch Gottes Wille, daß jeder Chriſt ſich dieſes öffentlichen Predigtamts gebrauche (1 Cor. 16, 15. 16. 1 Theſſ. 5, 12, 13.), wie ſchon das 3. Gebot erfordert. II. Der Complex aller einzelnen Chriſten ſoll ſich zu einzelnen Gemeinden zuſammen ſchließen, in welchen das Wort Gottes in Lehre und Zucht ver⸗ mittelſt des öffentlichen Predigtamtes im Schwange geht (Matth. 18, 15—20); es iſt daher Gottes Wille, daß ſich jeder Chriſt in einer ſolchen Gemeinde als Glied finden laſſe (Act. 2, 47.), an ihren Verſammlungen theilnehme (Ebr. 10, 24. 25.), ihr mit ſeinen Gaben diene (1 Cor. 12, 4—27.) und ihr nicht ärgerlich werde (1 Cor. 10, 32.).