# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 17 — chen und den rechten Verſtand derſelben entweder nicht erreicht, oder ja nicht dabei beſtanden, etwa auch deren einen fremden Verſtand anzudeuten ſich unterwunden, und doch neben dem allen der A. C. ſein und ſich derſelben behelfen und rühmen wollen, daraus dann beſchwerliche und ſchädliche Spaltungen in den reinen Evange- liſchen Kirchen entſtanden . . . Derowegen die Nothdurft erfordert, ſolche ſtreitige Artikel aus Gottes Wort und bewährten Schriften alſo zu erklären, daß männiglich, ſo eines chriſtlichen Verſtandes, merken könne, welche Meinung in den ſtreitigen Punkten dem Worte Gottes und der chriſtlichen Augsburgiſchen Confeſſion gemäß ſei, oder nicht.“ (Wiederholung. Vorrede, fol. 255.) Luther: „Sind demnach alle, die nach der Lehre des Bekennt- niſſes und der Apologie (Augsb. Conf.) glauben und leben, nach ſolchem Glauben und Lehre unſere Brüder, und gehet uns ihre Gefahr ſo ſehr an, als die unſerige. Wir können ſie auch als Glieder der wahren Kirche nicht verlaſſen, ſie mögen ſich zu uns fügen, wenn ſie wollen; ſie mögen es in der Stille oder öffentlich thun, mögen unter uns oder in der Fremde leben. Das ſagen und bekennen wir.“ (Urtheil vom Reichsabſchied 1530. XVI, 1857.) Selneccer: „Ob nun aber wohl S. Churfürſtl. Gnaden mit etlichen andern Ständen, ſo ihr Bedenken“ (in Abſicht auf das Concordienbuch) „fürwendeten, wohl zufrieden und Geduld haben könnten, wenn ſie ſich zum erſten Theil des Concordienbuchs bekenneten; jedoch wollten S. Churfürſtl. Gnaden . . . unter und bei ihren Theologen, Prädicänten und Profeſſoren der Sachen gewiß ſein, und erforderten erſtlich die Sub- ſcription von allen Predigern im ganzen Lande, da denn nicht ein einiger geweſt, der nicht willig nach geſchehenem Unterricht unterſchrieben hätte, nachmals auch von den Profeſſoribus in beiden Univerſitäten Leipzig und Wittenberg; allda ſich denn gleich- wohl Etliche gefunden, die zu Wittenberg ihre Entſchuldignng fürgewendet, und ſich doch zu dem erſten Theil des chriſtlichen Concordienbuchs bekennet. Dieſen haben S. Churf. Gn. zu antworten befohlen mit dieſen Worten: Wenn wir denn befinden, daß ſie mit dem erſten Theil des chriſtlichen Concordienbuchs einig ſind, wo- fern ihnen ſolches ein rechter Ernſt iſt, können ſie ſich der Subſcription der ſtreitigen Artikel-Erklärung nicht verweigern, in Erwägung, daß dieſel- bige auf die Bücher des vorgehenden erſten Theils gerichtet und in der Präfation des chriſtlichen Concordienbuchs genugſam verwahret iſt, daß durch erwähnte Verklärung nichts neues gemacht und allein der eingefallene Mißverſtand in den bishero erregten ſtreitigen Artikeln in chriſtlichem rechtem Verſtand und Einmüthigkeit erleuchtet wird. Datum, Dresden den 3. Jan. 1581.“ (Carpzovii Isagoge in libros sym- bol. p. 20. f.) Rudelbach: „Allewege muß feſtgehalten werden, daß derjenige (asymbolos) ſym- bollos iſt, der die Bedeutung ſolcher Beſtimmungen, wie der in der Concordienformel enthaltenen, für die Entwicklung der Erkenntniß und Lehrdarſtellung in der Kirche be- ſtreitet. . . . Zwiſchen gläubigen lutheriſchen Chriſten kann keine Verſchiedenheit der Anſicht obwalten, wenn die Frage iſt, ob wir die Concordienformel für die unſrige anerkennen wollen.“ (Hiſt. krit. Einl. in die A. C. Dresden 1841. S. 130.) Nach dieſen Zeugniſſen iſt es alſo kirchlich durchaus gerechtfertigt, wenn wir ſagen, daß die ungeänderte Augsb. Confeſſion das einzige äu⸗ ßerliche Gemeinſchaftsband der lutheriſchen Kirche ſei. — Dieſe letztere