# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S15 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 15 — ſei?“: „Du biſt Chriſtus, des lebendigen Gottes Sohn“ (Matth 16, 15. 16.), und gab mit dieſen Worten nur dem Glauben, der innerlich in ſeinem Herzen lebte, Ausdruck. So ſprechen auch die Apoſtel (Ap. Geſch. 4, 20): „Wir können es ja nicht laſſen, daß wir nicht reden ſollten, was wir geſehen und gehöret haben.“ So iſt nun auch die ungeänderte Augsburgiſche Confeſſion der Ausdruck deſſen, was unſere gläubigen Väter und mit ihnen alle treuen Lutheraner glauben. Als einziges äußeres Gemeinſchaftsband wird die Augsburgiſche Confeſſion bezeichnet im Ge⸗ genſatz dazu, daß andere Kirchpartheien, z. B. die Papiſten, die Biſchöf⸗ lichen, die Presbyterianer ꝛc. auch ihr Kirchenrecht und allerlei äußerliche Ordnungen als nöthiges äußeres Gemeinſchaftsband bezeichnen. Wir hingegen bekennen im ſiebenten Artikel der Augsburgiſchen Confeſſion ausdrücklich, daß zur wahren Einigkeit der Kirche genug ſei, „daß da ein⸗ trächtiglich nach reinem Verſtand das Evangelium gepredigt und die Sak⸗ ramente dem göttlichen Worte gemäß gereicht werden,“ daß alſo keinerlei menſchliche Ceremonien, wie hier geſagt, noch ſonſtige menſchliche Ord⸗ nungen ꝛc. zu ſolcher Einigkeit erforderlich ſind. — Wenn wir nun ſagen, die Augsburgiſche Confeſſion ſei das einzige äußere Band der Gemeinſchaft unter Lutheranern, oder aber wenn man ſagt, die reine Lehre des gött⸗ lichen Wortes, wie ſie in der Augsburgiſchen Confeſſion bekannt wird, ſei dies Band, ſo deckt ſich dies vollkommen. Was die der zweiten Theſe angehängte „Anmerkung“ betrifft, ſo iſt im Auge zu behalten, daß man ja in der däniſchen und norwegiſchen Kirche, wie auch innerhalb der mit unſerer Synodalconferenz verbundenen norwegiſchen Synode nicht auf alle anderen lutheriſchen Bekenntniſſe aus⸗ drücklich verpflichtet. Dies kommt aber nur daher, daß die lutheriſche Kirche jener Länder nicht von den Kämpfen berührt worden iſt, die die Kirche in Deutſchland nach Annahme der Augsburgiſchen Confeſſion im 16. Jahrhundert zu beſtehen hatte und die eben die Aufſtellung weiterer Bekenntniſſe zur Abwehr der aufgetauchten Irrthümer nöthig gemacht haben. Dort war alſo keine Nothwendigkeit für die ausdrückliche An⸗ nahme dieſer weiteren Bekenntnißſchriften. Unzweifelhaft gibt es nun aber auch falſchſtehende ſog. Lutheraner, die wohl ſagen, daß ſie ſich zur Augsburgiſchen Confeſſion bekennen, die aber gerade deshalb die anderen Symbole nicht annehmen, weil ſie die Augsburgiſche Confeſſion nicht in dem Sinne derſelben gelten laſſen wollen. Wenn wir nun ſagen, die Augsburgiſche Confeſſion ſei das einzige äußerliche Gemeinſchaftsband der lutheriſchen Kirche, ſo möchte man uns wohl den Vorwurf machen, daß wir dieſen falſchen Geiſtern weichen wollten. Davon ſind wir aber weit entfernt, wie ja denn auch die „Anmerkung“ ſelbſt ſchon ſolcher Beſchuldi⸗ gung genügſam begegnet. Geben doch auch die lieben Väter ſelbſt Zeug⸗ niß, theils in ihren Privatſchriften, theils ſogar in den anderen Bekennt⸗