# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1873_S13 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 13 — des apoſtoliſchen Symbolums bekennen. Dieſe Kirche befindet ſich nicht blos unter den Lutheranern; der Herr ſchämt ſich nicht, auch Andere zu Seinen Kindern anzunehmen. Er hat dieſe Anderen von Ewigkeit erwählt und will ſie ſelig und herrlich machen. Er bekennt ſich zu ihnen als ihr Gott, ihr Erlöſer und Heiland. Das aber, was ſie mit Ihm verbindet, iſt nichts anderes, als der gerecht⸗ und ſeligmachende Glaube an unſeren Herrn Jeſum Chriſtum. So reden wir in der erſten Theſe von der Kirche im eigentlichen Sinne des Wortes als auch unter den Lutheranern befind⸗ lich. Die Unterſcheidung zwiſchen rechtfertigendem und dogmatiſchem Glauben iſt hier durchaus ungerechtfertigt. Die Schrift ſelbſt ſagt uns, Eph. 4, es ſei nur Ein Glaube. Dieſen Einen Glauben haben alle Kin⸗ der Gottes, wo ſie ſich auch finden mögen. Ein gläubiges Kind Gottes in einer anderen Kirchenpartei hat im Grunde keinen anderen Glauben, als ein gläubiger Lutheraner. Obgleich es in der Erkenntniß ſehr mangelhaft ſein mag und mit Irrthum behaftet, gleichwie auch die einzelnen wahren Lutheraner wohl hie und da irren und ſonſt oft ſündigen, ſo hat es doch mit dem rechtfertigenden Glauben in Wahrheit implicite alle Artikel des Glaubens. Der heilige Geiſt iſt es ja, der den Glauben wirkt. Er ſchafft aber ſicher nie ein Krüppelhaftes, einen Glauben, dem auch nur Ein Artikel, d. h. Glied, fehlt. Hat ein Reformirter ꝛc. nicht dieſen Einen vom heili⸗ gen Geiſt gewirkten Glauben, ſo iſt er eben gar kein Gläubiger. Wir geben ja zu, daß uns mit den gläubigen Lutheranern noch etwas Weiteres ver⸗ binde, als mit einem Gläubigen außerhalb der lutheriſchen Kirche; aber dies Weitere: das in allen Glaubensartikeln gleichlautende Bekenntniß, iſt ja etwas Aeußerliches, wenn gleich nicht geläugnet wird, daß die Erkennt⸗ niß und Ueberzeugung wahrer Lutheraner in dieſer Hinſicht Vorgänge im Innern derſelben vorausſetzt; und das letztere, das rechte eigentliche Band, das innerlich alle Kinder Gottes verbindet, iſt und bleibt der rechtfertigende Glaube: mit ihm iſt auch alle und jede innere Gemeinſchaft am Leibe Chriſti aufgehoben. Oder ſteht etwa ein Lutheraner mit einem anderen Lutheraner, der ja allerdings Vieles mit ihm gemein hat, was ein Glied irgend einer anderen Kirche nicht mit ihm theilt, der aber nur heuchleriſch ſich zur Kirche hält, in innerlicher Gemeinſchaft mit ihm? Gewißlich nicht! Dies zeigt klar und deutlich, daß der rechtfertigende Glaube das einzige innerliche Gemeinſchaftsband auch zwiſchen Lutheraner und Lutheraner iſt. Der hier ſog. dogmatiſche Glaube kann nimmermehr als ein ſolches Band bezeichnet werden. Werden doch z. B. auch unſere ſieben⸗ oder achtjährigen Kinder mit Recht von uns Lutheraner genannt, obwohl ſie von manchem chriſtlichen Dogma noch gar kein innerliches Bewußtſein, geſchweige eine feſte Ueberzeugung haben. Innerlich nennen wir das Gemeinſchafts⸗ band des Glaubens, weil dieſer im Herzen verborgen und nur Gott of⸗ fenbar iſt, der mit demſelben auch jederzeit die rechte Erkenntniß der ganzen