# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1858_S190 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 190 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. vorgerufen worden. Pastor Seiler trat mit 95 Thesen gegen sie in die Schranken und der alte Kämpfer Guericke mit dem schweren Geschütz von Thatsachen, um daran zu erinnern, daß die Union auf Commando, mit Trug und Gewalt eingeführt worden und sie es gewesen sei, welche den Frieden der Kirche gestört. Der Gen.-Sup. Möller von Magdeburg aber, da er aus seiner Stellung schied, gab den lutherischen Geistlichen der Provinz Sachsen das Zeugniß, daß er in ihren Kreisen am meisten persönliche, wissenschaftliche und praktische Tüchtigkeit gefunden habe. Das wird wohl nicht dazu dienen, den Sonnenwagen des lutherischen Bekenntnisses abwärts zu führen. Das bezeugt auch die jüngste Thatsache des Uebertritts Past. Zöllers, des Hauptführers der Naugardter, aus der unirten zur lutherischen Kirche Preußens. Möge dieß so wie die Einweihung ihres Gotteshauses zu Berlin dieser armen bedrängten Kirche, welche unter schwierigsten Verhältnissen, und, wir wollen es nicht verschweigen und vergessen, um uns dadurch zu um so dringenderer Fürbitte auffordern zu lassen, unter großen Gefahren die Fahne des lutherischen Bekenntnisses aufrecht hält, ein hoffnungsvolles Zeichen reicherer Siege und Ernten in der Zukunft sein! Scheidung der Kirche vom Staate. Hierüber läßt sich Dr. Luthardt in dem bezeichneten Vorwort wie folgt vernehmen: Noch vor fünfzehn Jahren war die Ansicht von der Nothwendigkeit der Sonderung des kirchlichen und staatlichen Gebiets und der Emancipation der Kirche vom Staat eine Sache der Ueberzeugung Weniger. Am unverdrossensten hat sie bei uns Rudelbach allezeit vertreten. Nur wenige Theologen sprachen sich öffentlich in demselben Sinne aus wie z. B. v. Hofmann am Schlusse seines Werkes über Weissagung und Erfüllung, oder etwas später Thiersch in seinen Vorlesungen über Protestantismus und Katholicismus, wohl durch Gedanken und Anschauungen des Philosophen Schaden hiezu angeregt. Wenn z. B. Heinrich Merz in seinen „Zeichen der Zeit“ die Trennung von Staat und Kirche Ehebruch nennt, so konnte das auf mehr Billigung bei uns rechnen, als wenn z. B. Vinet die Verbindung beider als einen geistlichen Ehebruch bezeichnete. Wie sehr hat sich hierin die Anschauung oder vielmehr die Erkenntniß geändert! Man wird Wenige mehr finden, welche in jener Verbindung eine Ehe sähen. Und kann denn auch die Kirche zum Staate sagen: du bist Fleisch von meinem Fleisch und Bein von meinem Bein? Ist nicht vielmehr der Staat der Organismus des Lebens der natürlichen Geburt, während die Kirche der Organismus des Lebens der Wiedergeburt? So wird denn auch jedes der beiden Gebiete seine eignen Ordnungen, wie sie der Natur desselben und seinen inneren Verhältnissen entsprechen, jedes der beiden Gebiete auch seine entsprechende Behandlung fordern, wie sie nach dem Geist bestimmt und normirt ist, welcher beiden Gebieten als ihr Lebensgrund und als ihr Gemeingeist, zu dem er geworden, einwohnt. Dort ist es der Geist Gottes des Schöpfers und der natürlichen Betrachtung der Dinge; hier ist es der Geist Gottes des Erlösers und der heilsmäßigen Betrachtung der Dinge. Die Kirche will daher anders behandelt und verwaltet sein als ein irdisches, natürliches Rechtsinstitut. Hier will Alles geistlich gerichtet sein. Es geht durch die lutherische Kirche weithin ein Gefühl hievon. Zwar in Schweden wurden die königlichen Propositionen, welche ein größeres Maß von Religionsfreiheit forderten, im vorigen Jahre am 31. October vom Adels⸗, Priester⸗ und Bauernstand verworfen, um die religiöse Einheit zu retten, welche die erste Bedingung des Glücks einer Nation sei, — in einer Vermischung zweier Sphären, welche wir nicht zu billigen vermögen und welche sich auch nicht auf die Länge wird halten können. Dagegen ist in Dänemark die Religionsfreiheit d. h. das Recht sich einer beliebigen Religionsgemeinschaft anzuschließen im vollsten Maße und die Trennung der bürgerlichen Verhältnisse von den kirchlichen durch Gestattung der Civilehe und Aufhebung des Taufzwangs verfügt. Aber so weitgehende Beschlüsse müssen so lange eine Kirche bis auf den Grund erschüttern, als nicht durch eine geschlossene und rein kirchliche Verfassung ihre Selbständigkeit gegenüber dem Staate gesichert ist. Clausen wollte eine allgemeine Synode der dänischen Kirche. Die Bischöfe und die geistlichen Stiftsversammlungen lehnten dieselbe ab. Die Geistlichkeit begnügt sich mit diesen