# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S44 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 44 — tigt, die Welt iſt mit Gott verſöhnt; welchen letzteren Ausdruck man auch nicht brauchen dürfte, wenn das Erſtere nicht wahr wäre. Unſere alten Dogmatiker würden den Ausdruck ſelbſt auch mehr gebraucht haben, da ſie die Sache glaubten und lehrten, wenn nicht kurz vor Gerhard's Zeit Huber gelehrt hätte, daß Gott alle Menſchen nicht nur bereits gerechtfertigt, ſondern auch zum ewigen Leben erwählt habe; um den Schein der Uebereinſtimmung mit dieſer Irrlehre zu vermeiden, brauchten ſie die Redeweiſe nur ſelten. Schon im Jahre 1593 hatten die Würtembergiſchen Theologen (Heerbrand, Gerlach, Hafenreffer, Oſiander, Bidembach u. a.) dem Huber in Betreff der Lehre von der Rechtfertigung zugeſtanden, daß er von ihnen darin zwar abzugehen ſcheine “in phrasi tamen magis ac loquendi modo, quam reipsa”, d. h., „mehr jedoch im Ausdruck und in der Redeweiſe, als in der Sache ſelbſt.“ (Löſcher's Unſchuldige Nachrr. 1730. S. 567.) Die Wittenberger Theo⸗ logen (Gesner, Leyſer, Hunnius u. a.) wollten Huber's Ausdruck: “Chri- stus contulit proprie redemtionem toti generi humano”, das heißt, „Chriſtus theilte im eigentlichen Sinne die Erlöſung dem ganzen menſch⸗ lichen Geſchlechte mit“, nicht dulden, weil die eigentliche Mittheilung, „wie ſie in theologiſchen Schulen genommen“ werde, auf die Zueignung gehe. (S. Wittenbergiſche Conſilien I, 642. ff.) Nichts deſto weniger finden wir nicht wenige unverdächtige Theologen, welche von einer allgemeinen Recht⸗ fertigung oder Abſolution reden. Joh. Quiſtorp (geſt. 1648 als Pro⸗ feſſor zu Roſtock) ſchreibt in ſeinen Anmerkungen zu 2 Cor. 5, 19.: „Das Wort Rechtfertigung und Verſöhnung wird in zweifacher Weiſe gebraucht, 1. rückſichtlich des erworbenen Verdienſtes, 2. rückſichtlich des angeeigneten Verdienſtes. So ſind alle gerechtfertigt, und einige gerechtfertigt. Alle, in Rückſicht auf das erworbene Verdienſt; einige, in Rückſicht auf das angeeignete Verdienſt.“ Johann Gerhard, nach Luther und Chemnitz ohne Zweifel der größte Theologe unſrer Kirche (geſt. 1637 als Profeſſor zu Jena), ſagt in ſeinem Commentar zu Röm. 4, 25.: „Wie Gott unſere Sünden an Chriſto geſtraft hat, weil ſie auf ihn gelegt und ihm als unſerem Bürgen zugerechnet waren, ſo hat er ihn in gleicher Weiſe, in⸗ dem er ihn von den Todten auferweckte, eben durch dieſe That von un⸗ ſeren Sünden, die ihm zugerechnet waren, abſolvirt, und ſomit hat er in ihm auch uns abſolvirt.“ Gottfried Olearius (geſt. 1715 als Profeſſor zu Leipzig) ſagt in einer Abhandlung über Chriſti Auferſtehung, daß Chriſtus bezahlt hat, was er zu zahlen ſich verpflichtete, und daß ſeine Bezahlung hinreichend war, das hat ſeine Auferſtehung bewieſen, indem ſie zeigt, daß unſer Bürge losgeſprochen worden iſt, weil die von ihm über⸗ nommene Verbindlichkeit durch ſeine Genugthuung abgetragen worden iſt, und ſomit ſind wir ſammt ihm im Gerichte Gottes gerechtfertigt. Daher ſchreibt ſich das Wort des Glaubens: Wer will verdammen? Chriſtus iſt hier, der geſtorben iſt, ja viel mehr, der auch auferwecket iſt.“ Johann Jakob Rambach ſchreibt zu Röm. 4, 25.: „Chriſtus wurde in ſeiner Aufer⸗