# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1858_S189 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 189 schränkung „nicht unberechtigter Widerwille gegen die reformirte, wohl aber berechtigte Vorliebe für die eigene Kirche" bestimmt. Prediger, die von der lutherischen Gesammtheit als Irrlehrer anerkannt wurden, hat er übergangen; daß er dies letztere Prinzip aber nicht etwa auf Major, zumal dann gar auf Amsdorff angewandt, bedurfte gar keiner Rechtfertigung. So heißen wir denn das höchst beifallswerthe Unternehmen herzlich willkommen, zweifeln auch nicht, daß Viele, namentlich unter den praktischen Geistlichen, dies Willkommen theilen werden, und wünschen der gelehrte und fleißige Verfasser möge die nöthige Zeit finden, nach seinem Vorsatze ein homiletisches Gesammtbild der alt lutherischen Kirche (das „altlutherisch“ im wahrhaft historischen Sinne, nicht in dem verkehrten unserer Zeit genommen, die gerade durchaus Neulutherische Altlutheraner nennt) zu vollenden, und also diesem ersten Bande, der ja freilich schon die größten Zeugen zu Worte kommen läßt, noch zwei andere (lutherische Prediger aus der zweiten Hälfte des 16. und aus dem 17. Jahrh.) seiner Zeit folgen zu lassen. (G.) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Ausland. Die unirte Kirche Preußens. Folgendes schreibt über dieselbe Dr. Luthardt im diesjährigen Vorwort zum Sächs. Kirchen⸗ und Schulblatt: Es ist wahr, die kirchliche Lage hat sich in Preußen etwas geändert. Aber ich glaube nicht, daß die evangelische Allianz der lutherischen Partei innerhalb der unirten Kirche einen nachhaltigen Schlag versetzt hat. Dafür hat sie sich noch allzusehr blamirt. Je weiter man nach dieser Seite hin gehen wird, und vollends wenn etwa Bunsen noch eine amtliche kirchliche Bedeutung erhalten sollte, um so unhaltbarer wird die Union, um so wahrscheinlicher ein Austritt in großem Maßstab. Dann handelt es sich — erinnert Hengstenberg im Vorwort seiner Ev. K.-Z. 1857 — nicht um den Austritt von 10 und 20,000, wie man wohl gemeint hat, sondern um ganz andere Zahlenverhältnisse; und zwar um den Austritt gerade der lebendigsten Glieder. Es gibt zwar Manche, welche davor wenig Bange haben. Der Gen.-Sup. Hoffmann erklärte: er fürchte und beklage eine Separation von der Landeskirche, aber auch die größte Separation werde der Kirche nicht so tiefe Wunden schlagen, als eine Aufhebung der Union thun würde. Man würde dann fünf Kirchen haben. — Man sieht, wie ernsthaft man dieser Möglichkeit bereits ins Auge blickt. Daß die übrigen Mitglieder des Oberkirchenraths dieselbe nicht so leicht nehmen wie Hoffmann, sondern durch Concessionen, welche sie dem Lutherthum innerhalb der Union zu machen sich geneigt zeigen, zu verhindern suchen, zeigt der Erlaß vom 7. Juli 1857 über liturgische Parallelformulare, welcher wohl als ein weiterer Schritt auf der Bahn der Lockerung der Union bezeichnet werden darf. Denn in hohem Grade ist hier dem konfessionellen Bedürfniß Rechnung getragen und die Union im Grunde auf Einheit des Kirchenregiments und die aus freier Liebe geschehende Zulassung Reformirter zum heil. Abendmahl von Seiten lutherischer Gemeinden beschränkt. Die Entwickelung der kirchlichen Dinge wird in Preußen mit innerer Nothwendigkeit auf der Bahn der Lösung der Union weiter gehen. Darum hat sich denn auch Sup. Stier in Schkeuditz der gefährdeten Union angenommen und einen unirten Pastoralverein der Provinz Sachsen, der, wie die Zeitungen berichten, auf etwa 150 Mitglieder angewachsen sein soll, im Sinne der Consensus-Union J. Müllers gegründet. Aber dadurch ist gerade im Hauptsiz der Union, in Halle, der Kampf gegen dieselbe her⸗