# Synodical Conference Convention Proceedings_St. Louis Missouri_1872_S17 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) — 17 — Zuſtände ſollten wir ſtille ſitzen mit dem Vorwand: Wir haben für uns zu ſorgen? Nein, wir ſollen es erſchallen laſſen das reine Wort, damit es, wo möglich, Jedermann höre. Zu Abtheilung c wurde bemerkt: Man möchte hier vielleicht fragen, was das heißen ſolle, daß wir die kirchlichen Rechte der Secten nicht verletzen dürfen? Darauf iſt zu antworten: Wo noch Kinder Gottes ſind, da iſt auch das Berufsrecht. Nun ſind aber auch unter den Secten noch Kinder Gottes. Wenn darum auch bei den Secten ein Prediger berufen iſt, ſo dür⸗ fen wir uns bei denen, welche ihn berufen haben, nicht eindrängen. Von Rechten der Secten reden wir daher deshalb, weil wir dieſelben in zweifacher Weiſe betrachten müſſen: Einmal als Perſonen, welche falſche Lehre feſt halten, und die daher eine Secte ſind, ſodann als Leute, die wahre Gläubige unter ſich haben und daher in dieſer Beziehung eine Kirche ſind. Alle Secten ſind ja innerhalb der Kirche, wie denn der Apoſtel den Chriſten zuruft: „Es müſſen Rotten unter euch ſein“, und daß der Antichriſt „ſitze im Tem⸗ pel Gottes“. Als Secte hat freilich keine Gemeinſchaft irgend welche Rechte, als Kirche hat aber eine von falſchen Lehrern tyranniſirte Gemein⸗ ſchaft nicht weniger Rechte, wie wir. Wenn ſie ſich darum einen Prediger be⸗ ruft, ſo hat derſelbe eben ſowohl das rechte Amt, als ein Prediger des reinen Wortes, und deshalb dürfen wir keinem Methodiſten, ja nicht einmal einem römiſchen Prieſter in ſein Amt greifen. Daß ſie das rechte Amt, welches ſie um der in ihrer Secte verborgenen Kinder Gottes willen haben, nicht recht verwalten, das wird Gott ſeiner Zeit richten, aber uns kommt es nicht zu, eigenmächtig da einzugreifen, wo Gottes Amt ſchon aufgerichtet iſt. Was göttlich iſt, hat die Kirche ſeit der Apoſtel Zeiten auch bei den Secten an⸗ erkannt. Nun iſt aber der Beruf etwas Göttliches, alſo iſt er auch von uns anzuerkennen. Nur die können freilich dieſen Theil der Theſis unterſchrei⸗ ben, welche die reine Lehre vom Predigtamt haben. Wer die nicht hat, der glaubt entweder in wiedertäuferiſcher Meinung, daß er predigen könne, wo er wolle und wenn er Luſt habe, oder, wenn er das Amt von einer Succeſſion, ſei es durch Handauflegung, ſei es durch Fortpflanzung der reinen Lehre, her⸗ leitet, ſo glaubt er, Niemand außer ihm und ſeines Gleichen ſtehe in ſolchem Amte. Es iſt freilich zu merken, daß, wie die Secte ſelbſt, ſo auch das Amt bei ihr nach zwei verſchiedenen Seiten betrachtet werden muß, einmal wie es von Haus aus und ſeiner Natur nach ein rechtes Amt iſt, ſodann wie es von denen, welche es haben und ausüben, mißbraucht wird. Daher müſſen wir es reſpectiren, ſofern es ein rechtes iſt, nicht ſofern es ein mißbrauchtes iſt. Luther ſagt ſehr entſchieden, man ſolle um Gottes willen nicht in der Pfarre eines Sectirers predigen, auch nicht heimlich, denn es ſei uns nicht befohlen. Fragen mich ſolche Leute mit geängſteten Gewiſſen um Rath, dann ſoll ich ihnen freilich den rechten Troſt des Evangeliums nicht vorenthalten. Dazu berechtigt mich aber die allgemeine Chriſtenpflicht, nicht mein Predigtamt. Alle jedoch, welche zwar mitten im Gebiete eines Sectenpredigers leben, aber