# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1858_S170 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 170 Ueber Krankenbesuche. dentinische Capitel redet) eine solche Salbung, die ein Sacrament für diejenigen wäre, welche dem Tode nahe sind, wie die Beschreibung und Praxis der Päbstlichen angiebt. Und weil das Tridentinische Decret selbst sich auf das 6. Cap. des Marcus bezieht, so ist nun erwiesen, daß die päbstliche Salbung in jener Stelle weder ihre Einsetzung, noch einen Befehl, noch eine Verheißung, noch ein Beispiel habe, so daß sie ein Sacrament des Neuen Testamentes sein könnte, wie ihre Beschreibung will. (Schluß folgt.) (Eingesandt von Pastor Keyl.) Ueber Krankenbesuche. Dr. Bugenhagen sagt in der Pommerschen Kirchenordnung: „Es gehöret ein sonderlicher Fleiß und Erfahrung hierzu, daß der Seelsorger, der andere unterrichten und trösten soll, selbst wohl instruirt, der Schrift mächtig und in Anfechtungen erfahren sei; die Kranken unterrichten und trösten ist ein großes Werk, dazu großer Fleiß, Ernst und Geist gehört.“ Deßhalb hat die lutherische Kirche ihre Diener mit reichlicher Unterweisung auch in diesem Stücke wohl versorgt, wie davon die älteren unverfälschten Kirchenordnungen Zeugniß geben. Es finden sich darin nicht blos allgemeine Vorschriften, die in einigen und namentlich in der Pommerschen besonders ausführlich sind, sondern sie geben auch für einzelne schwierige Fälle bestimmte Anweisungen, wie dieß die Magdeburger Kirchenordnung thut hinsichtlich des Verhaltens bei Melancholischen, Schwermüthigen, Angefochtenen und Besessenen. Eine geordnete Zusammenstellung alles hierher Gehörigen aus allen lutherischen Kirchenordnungen, mit Hervorhebung dessen, was darin Gemeinsames und Eigenthümliches enthalten ist, würde ein wirksames Heilmittel gegen die fast allgemeine Unkenntniß und die damit verbundene Geringschätzung solcher Anweisungen, und nicht nur einen erwünschten Beitrag, sondern vielmehr eine sichere Grundlage zum weitern Auf⸗ und Ausbau darbieten. Ich mache hierbei nur auf den kurzen Unterricht aufmerksam, was man überhaupt den Kranken vorhalten solle, wie sich derselbe in mehreren älteren Agenden und auch in der St. Louiser findet. Er enthält die vier Puncte: alle Krankheit kommt von der Sünde — alle Hülfe dagegen kommt von der Gnade Gottes — Krankheit und Tod soll uns zur Buße und zum Glauben treiben — die Kranken sollen sich der Gnade Gottes trösten und seinem Willen ergeben. Nächstdem werden außer der heiligen Schrift gewisse Trostschriften zum fleißigen Lesen empfohlen, insonderheit die Dr. Luthers, namentlich dessen Sermon von Bereitung zum Sterben, des Urbanus Rhegius Seelenarznei, Hier. Wellers Trostbriefe und einzelne Abhandlungen, unter welchen die über 1 Cor. 15, 54., sowie die eben erwähnte Seelenarznei nur eine weitere