# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1858_S156 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 156 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. of the congregation. Others are simply registered by a church warden in the list of church members. Sect. 20. Of these sections, the following are unalterable: 2, 3, 4, 6, a, b, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 18, and this, 20. Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. „Die evangelische Gemeinschaft.“ Es ist nicht zu leugnen, daß sich gegenwärtig fast in allen Sekten das Gefühl regt, daß sie bei ihrer einstigen Abtrennung manches Gute mit weggeworfen haben, dessen Mangel sich an ihnen schwer gerochen habe. Dahin gehört unter Anderem der Unterricht der Jugend in dem Katechismus. So voreilig die Secten denselben als ein Werkzeug des religiösen Formalismus abschafften, so tief empfinden jetzt die meisten den unberechenbaren Schaden, den sie sich damit selbst zugefügt haben. Ein Beleg hierzu findet sich in dem „christlichen Botschafter“ vom 10. April d. J., einem Organ der „Ev. Gemeinde“ oder der sog. Albrechtsleute. Darin heißt es unter Anderem in einem Artikel, der zur Wiedereinführung des Katechismusunterrichtes auffordert: „Gibt es nicht noch Kinder unter uns, die 12 bis 14 und mehr Jahre alt sind, die noch nicht einmal das Unser Vater wissen, vielweniger die apostolischen Glaubensartikel und die zehn Gebote des HErrn auswendig gelernt haben; oder gibt es nicht wohl noch ganze Gemeinden, wo noch gar kein Anfang in dieser so nothwendigen und nüßlichen Sache gemacht ist?“ Man sieht, die Secten in ihrer Uebergeistlichkeit und kindischen Furcht vor römischem Mechanismus sind endlich an dem Punkte angekommen, wo Rom zur Zeit der Reformation stand. Fußwaschung. Während Herr Pf. Löhe in Deutschland darauf ausgeht, die letzte Oelung zu repristiniren und allgemein zu machen, mühen sich hier die Mennoniten ab, die Fußwaschung bei sich zu erhalten und zu empfehlen. In dem Organ der letzteren, dem „Christlichen Volksblatt“, Milford Squär, Bucks Co., Pa., vom 21. April d. J. heißt es sogar: „Einige wollen behaupten, die Vorschrift des Fußwaschens sei nicht so vollständig gebotmäßig als wie in der Wassertaufe oder Gedächtnißmahl; wir müssen aber freimüthig bekennen, daß es mehr und eindrucksvoller befohlen ist, als die äußere Wassertaufe.“ Es erinnert uns dies daran, daß vor einigen Jahren ein classisch gebildeter luth. Prediger der Grabauischen Richtung auch von der Ordination behaupte, daß sie klareren göttlichen Befehl habe, als das Sacrament des Leibes und Blutes JEsu Christi! Vergeblich angestrebte Verbindung von Staat und Kirche in Amerika. Folgendes berichtet der „Christliche Botschafter“: „In Lancaster, Pennsylv., wurde von Seiten der Methodistengemeinde eine Klage gegen einen Mann vor den Friedensrichter gebracht, weil er beim Gebet in der Kirche sich nicht knieen wollte. Die Klage wurde aber zurückgewiesen — sodann kam dieselbe vor das Stadtgericht und wurde ebenfalls abgewiesen. Nach diesem scheint es also, daß ein Kirchengänger nicht gezwungen werden kann, sich nach den üblichen Gebräuchen der Gemeinde zu richten.“ Ehrliches Geständniß eines Unirten. Ein Prediger in Portemouth, O., Glied der „deutschen vereinigt⸗evangelischen Synode in Nord⸗Amerika,“ schreibt im „Hausfreund“ (vom 1. April d. J.), einem Organ jener Synode: „Was sagt das jetzt: Man gehört zu unserer Synode? Ach, es sagt eigentlich nur: Man fühlt sich erst recht einsam und verlassen! denn das Band, das unsere Synode bildet, es ist nur ein in den Lüften flatterndes Scheinband.“ Wären alle unirten Prediger so ehrlich wie dieser Schreiber, so würden sie auch dasselbe über ihr Unionsband berichten. Aber Ehrlichkeit! Ehrlichkeit! wo bist du?