# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1858_S148 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 148 Lutherisch⸗theologische Pfarrers⸗Bibliothek. Auditoren desselben möchten mir vorwerfen: Rambach thut ja selbst nicht, was er uns lehrt. Er sagt, ein Exordium müsse so und so beschaffen sein, es müsse diese und diese partes haben ꝛc., und in seinen eigenen Exordiis können wir diese partes nicht finden. Er spricht, die explicatio und applicatio textus müsse so und so beschaffen sein, und seine eigenen explicationes und applicationes sind nicht allezeit so beschaffen, wie er erfordert. Das ist's, was mich ehemals immer abgehalten hat, ein Collegium homileticum zu lesen. Da ich aber dennoch, nicht nach eigener Wahl, sondern nach Anderer Gutbefinden, itzo ein Collegium homileticum halten soll, so sehe ich wohl, daß diese Difficultät, die ich mir vorgestellt habe, eben nicht von der Erheblichkeit sei, daß sie mich ab hoc instituto abschrecken könnte. Denn die Regulae et Praecepta homiletica sind kein eisernes Joch, dadurch man in eine gewisse Art der Sclaverei gesetzt und aller seiner Freiheit im Vortrage des Worts beraubt würde; sondern es sind heilsame leges, dadurch nur die ausschweifende Freiheit eingeschränkt wird, damit sonderlich Anfänger, die noch keine Uebung im Predigen haben, zu einer guten Ordnung angewöhnt werden. Sie sind gleich einem Gängelwagen, darinnen die Kinder gehen und ihre schwachen Beine fortsetzen lernen. Gleichwie nun erwachsene Personen sich dessen nicht mehr bedienen, aber doch auch ihre Füße Schritt vor Schritt ordentlich fortsetzen: also haben auch solche, die zu einer mehrern Uebung im Vortrag des Wortes gelangt sind, nicht Ursach, sich an alle homiletischen Kleinigkeiten zu binden, wenn sie nur die Generaleinrichtungen der Predigten, ut hodie receptae sunt, observiren. Mein Hauptwerk wird dieses sein, daß ich bei allen Theilen, die zu einer Predigt gehören, allerlei gute Consilia, Cautelen und regulas prudentiae gebe, durch deren Beobachtung man in den Stand gesetzt werde, seinen Vortrag unanstößig und erbaulich einzurichten.“ Das Werk ist folgendermaßen eingerichtet. Vorn stehen Prolegomena, in welchen der Verfasser erstlich den Begriff einer Homiletik feststellt und entwickelt und sodann zeigt, worin die erforderliche sowohl natürliche als geistliche Tüchtigkeit zum Predigen bestehe. Hierauf handelt der Verfasser 1. von dem Eingang der Predigt, 2. von der Wahl des Textes, 3. von der Meditation über den gewählten Text, 4. von der Disposition des durchmeditirten Textes, 5. von der Exposition des disponirten Textes, 6. von der Application des exponirten Textes, 7. von dem Schluß der Predigt, 8. von dem in der Predigt anzuwendenden Style, 9. von der Action des Predigers, wobei in Betreff des Memorirens, der Aussprache und der Gesten verschiedene Regeln gegeben und die mancherlei hierbei vorkommenden Fehler und Unarten gerügt werden. Jedes Capitel ist in kurze lateinisch geschriebene Paragraphen eingetheilt, unter denen die weitläuftige Erläuterung in deutscher Sprache folgt. Das Werk umfaßt circa 350 Seiten in Quarto. Die erste Auflage erschien im Jahre 1736. Allerdings muß derjenige, welcher diese Homiletik benutzen