# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1858_S139 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einiges über Anschluß an die sogenannte lutherische General-Synode ꝛc. 139 gestanden sind, so waren sie doch, unseres Bedünkens, eben als Kinder ihrer vom Geiste eines krankhaften Pietismus theils beherrschten, theils beeinflußten Zeit, nicht im Stande, auf eine kräftige und nachhaltig wirksame Weise die luth. Kirche hier zu Lande recht eigentlich auf dem Fundamente ihres Bekenntnisses zu erbauen. 2) Das allmählige Erlöschen und Ersterben jenes pietistischen Christenthums, darin doch noch Glaubensleben war, in einem traditionell von Geschlecht zu Geschlecht fortgepflanzten luth. Landesglauben, welcher gegen Gottes Wort, den Katechismus und Gesangbuch eine gewisse Pietät hat, ohne doch mit dem rechtfertigenden Glauben zusammenzufallen im Worte Gottes zu leben und das wahre Christenthum des Herzens auch in gottseligem Wandel und Wesen lebendig zu bethätigen. Und ist es freilich wahr, daß hier zu Lande, auch wegen Ueberflusses an Phlegma, Vorliebe für die materiellen und praktischen Interessen, und Mangel an intellektueller Regsamkeit der Rationalismus nicht, wie in Deutschland in die luth. Kirche eingebrochen und sie wie dort gräulich verwüstet hat, so hat es dafür in Fülle gegeben und giebt es auch noch in reicher Anzahl, steifleinene, ausgedörrte, landesüblich aufgebrachte Namenlutheraner unter Lehrern und Hörern, bei denen man vergeblich nach einem Tröpflein lutherischen Blutes suchen würde. 3) Eine klägliche und bedauerliche Menschelei und eine Art kirchlicher Politik und expediency, da man wider die Ehre Gottes und die klaren Aussprüche seines Wortes, wider das kirchliche Bekenntniß und die dadurch bestimmte und geleitete kirchliche Praxis, wider das durch Gottes Wort und das Bekenntniß der Kirche mit Recht gefangene Gewissen, ja selbst wider die wahre christliche Liebe, trotz alles Scheines des Gegentheils, mit falschen Brüdern, in Kirchengemeinschaft tritt, die klare und gewisse Artikel des christlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre offenbarlich leugnen, ja als papistisch verdächtigen, dagegen schwärmerische, von der lutherischen Kirche längst bekämpfte und überwundene Irrlehren der Reformirten aufstellen, mithin widerrechtlich den lutherischen, das ist, rechtgläubigen Namen festhalten. Da sieht man hin auf die große Zahl, die pietistische Vielgeschäftigkeit und Werkerei der pseudolutherischen General⸗Synode, und läßt sich, da eben innerlich das Licht der reinen Lehre fehlt, von diesem trügerischen Scheine also beirren und gefangen nehmen, daß man nicht nur kein entschiedenes männliches Zeugniß vom Standpunkte der Schrift und des kirchlichen Bekenntnisses wider diese losen Tüncher erhebt und deshalb billig den stummen Hunden und blinden Wächtern beigezählt werden muß, sondern ganze kirchliche Körperschaften entblöden sich nicht, durch Anknüpfung von Kirchengemeinschaft und gliedlicher Vereinigung mit diesen Verräthern ihrer Mutter, der rechtgläubigen lutherischen Kirche, diese mit ins Angesicht zu schlagen und redlich das Ihre beizutragen, daß das kommende Geschlecht, unter Umständen, zu Haufen den Presbyterianern oder Methodisten zur Beute werden; ja so erschrecklich ist in diesen und jenen das Gewissen abgestumpft und so sehr sind