# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1858_S138 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 138 Einiges über Anschluß an die sogenannte lutherische General-Synode ꝛc. nisse unablässig und mannigfaltig erhoben worden sind. Allein wiewohl dieses unser Zeugniß, das gewiß auch in Ton und Ausdruck stets eine sachliche Haltung hatte, selbst wo es wider Personen, als Vertreter der falschen Richtung erhoben war, nicht nur zu tieferer Begründung und größerer Befestigung in der heilsamen Lehre unter den Unsern diente, sondern auch nach Außen, hin und her, in diesen und jenen Gemeinden und einzelnen Lutheranern, die nach Wahrheit begierig waren, einen Grund gesunder Erkenntniß legen und den Sinn für das schriftgetreue Bekenntniß der lutherischen Kirche erwecken und nähren half: so haben es doch jene und andere Synoden im Osten und Westen, die doch meist noch deutscher Zunge sind, so wenig beachtet und beherzigt, daß sie vielmehr, im thätlichen Widerspruch dagegen und wider, die Augsburgische Confession und die beiden Katechismen Luther's, sich jener, vom Glauben der Kirche abgefallenen, sogenannten Generalsynode gliedlich angeschlossen haben. Fragen wir nun nach den Gründen dieser betrübenden und beklagenswerthen Erscheinung, dieser schrift⸗ und bekenntnißwidrigen Handlungsweise, so sind es, unseres Erachtens, folgende: 1) Der Mangel an confessioneller Begründung der lutherischen deutschen Kirche hiesigen Landes von Anfang; denn so treue und eifrige Knechte Gottes auch die ersten Arbeiter waren, die vor mehr als hundert Jahren von Deutschland herüberkamen, so entstammten sie doch einer Schule und gehörten einer Richtung an, in welcher das kirchliche Bekenntniß nicht die gestaltende, lenkende und leitende Macht war, wie zur Zeit der Reformation und noch bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinaus; vielmehr hatte damals der sonderlich von Halle ausgegangene, gesetzlich „werkische“, pietistische Geist, der in Bekämpfung eines erstorbenen Orthodoxismus (denn die Orthodoxie ist immer lebendig und kräftig) auf die andere Seite abirrte, die Uebermacht in Deutschland gewonnen; und wiewohl dieser Geist nur in den fanatischen Werklern und gesetzlichen Heiligungstreibern entschieden feindselig gegen das kirchliche Bekenntniß auftrat, so übte er doch unleugbar selbst auf die aufrichtigen und gläubigen Söhne dieser Zeit, welche die Lehre von der Rechtfertigung in ihrem Herzen erfahren hatten, insofern einen ablenkenden und abschwächenden Einfluß aus, als er sie hinderte, die normirende und formirende Kraft dieser Lehre im kirchlichen Bekenntnisse und dessen begründende und leitende Macht für alles kirchliche Handeln klar und gründlich zu erkennen. Ihre Herzens⸗ und Gewissensstellung zum kirchlichen Bekenntniß war deshalb mehr die einer historischen Pietät, als die einer sie lebendig mit der Kirche verbindenden, ihr Herz durchwurzelnden, ihr ganzes amtliches und kirchliches Handeln tragenden und leitenden Macht. Zu diesen Männern nun scheinen uns durchschnittlich die Väter der luth. Kirche hier in Amerika zu gehören; und so treue, eifrige, selbstverleugnende Diener des Worts sie auch gewesen, ja so fern sie gewiß dem heutigen Unionismus und der confessionellen Indifferenz ihrer abgefallenen Söhne