# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1858_S135 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von den Spaltungen in den hiesigen lutherischen Gemeinden. 135 vergebens, daß sie die christliche Liebe so hoch rühmen. Verflucht sei die Liebe in Abgrund der Höllen, so erhalten wird mit Schaden und Nachtheil der Lehre vom Glauben, der billig alles weichen soll, es sei Liebe, Apostel, Engel vom Himmel und was es sein mag,“ also auch Brüderlichkeit, Einigkeit, eine lutherische Kirche und eine lutherische Synode.— Viel näher steht eine wahre brüderliche Verbindung unter den Synoden, die dasselbe eine, volle Bekenntniß der Wahrheit gemeinsam haben, nur steht das Hinderniß noch im Wege, daß von der einen Seite mit Ernst verlangt wird, daß nicht nur die Prediger, sondern auch deren Gemeinden, wirklich lutherisch sein müssen, wenn sie Glieder der Synode werden und sein wollen, darum denn auch die Gemeindeverfassungen von der Synode geprüft und die Gemeinden selbst von einem Visitator besucht werden, während von der andern Seite auch häufig diejenigen Prediger und Gemeinden als lutherisch anerkannt und als Glieder der Synode zugezählt werden, die in der Gesinnung und auch ihrer Verfassung und ihrem Charter nach durchaus unirt sind.— Ach möchte der barmherzige, gnädige Gott helfen, daß sich hier in Amerika eine einige lutherische Kirche, gegründet in aller Treue und mit ganzem Ernst auf das ganze so köstliche, auf den ewigen Fels des unvergänglichen Wortes gebaute, Bekenntniß, herausentwickelte aus dem Wirrsal der verschiedenen Synoden. Dann würde ja auch der unleidliche Zustand aufhören, daß oft zum Beispiel in einer Stadt mehrere lutherische Prediger stehen, die als Glieder verschiedener lutherischen Synoden einander mißtrauisch beobachten und leider hin und wieder aus bedauerungswerther Sucht, ihrer Synode zu nutzen, der Kirche selbst Schaden zufügen. Dann würden wenigstens alle aufrichtige Lutheraner, die den Glauben ihrer Kirche nicht zerstücken, Glieder der einen Synode desselben Staats sein, es würde mehr Einigkeit, Kraft und Freudigkeit in das ganze Wirken einer solchen Synode kommen, und vor allen Dingen würde den Spaltungen und Trennungen in den Gemeinden ein starker und heilsamer Damm entgegengesetzt. So lange aber das Ziel noch nicht erreicht ist, nämlich eine lutherische Kirche mit territorial abgegrenzten Synoden, sollte doch wenigstens, um nur einigermaßen eine Gott wohlgefällige Ordnung herzustellen, der Grundsatz anerkannt werden: daß jede rechtgläubige Gemeinde von jeder andern rechtgläubigen Gemeinde nicht nach Predigern und ihren Anhängern, sondern geographisch oder territorial abgegrenzt sein muß. Der Apostel Paulus nennt es seine „Regel“, Richtschnur, κανον, (2 Cor. 10, 16.), daß er sich nicht rühme in dem, das mit fremder Regel bereitet sei, und sagt Röm. 15, 20.: er habe sich sonderlich beflissen, das Evangelium zu predigen, wo Christi Name nicht bekannt war, „auf daß ich nicht auf einen fremden Grund bauete.“ Daß sich dieser Grundsatz des heil. Apostels: nicht an dem Orte, wo schon durch die Predigt des Evangeliums eine Gemeinde ge⸗