# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S128 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 128 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Bedingung die beklagte Jungfrau sowohl als der Kläger ausdrücklich verwilliget; der Kläger aber nachmals dieser seiner Zusage nicht nachgesetzt, noch nachsetzen wollen—so würde auch beklagte Jungfrau von Klägers Zusprüchen der Ehe halben billig entbunden und ledig gezählt und wird jedem Theil seiner Gelegenheit nach sich zu verehelichen erlaubt. H. fol. 178. Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. Die Mennoniten. In dem „Christl. Volksblatt,“ einem in Milford Squär, Bucks Co., Pa., erscheinenden Organe der Mennoniten, vom 10. März d. J., finden wir einen Artikel über die Frage: „Will die Mennoniten-Gemeinschaft sich zu einem wirklich kirchlichen Standpunkt erheben oder nicht?“ Darin heißt es u. A. folgendermaßen: „Eine Kirche muß einig sein 1. in der Heilslehre von Christo; 2. in den Sacramenten; 3. in den guten Werken; und 4. in der Zulassung oder nicht Zulassung äußerer Dinge, in wiefern ein Jeder darin Freiheit habe und in wiefern nicht. Ihr (Mennoniten) aber seid nicht einig in folgenden Stücken: 1. In der Lehre überhaupt. 2. In der Form der Taufe ꝛc. 3. Im Abendmahl und Fußwaschen. 4. In Betracht anderer christlichen Verfassungen. 5. In Bedienung weltlicher Aemter. 6. Im Gebrauch der Obrigkeit. 7. In Kinderlehre und Sonntagsschule. 8. In der Missions-Sache. 9. In der Wahl und dem Beruf der Prediger und Diaconen. 10. In Vorbereitung der Prediger zum Amt. 11. In der Besoldung der Prediger. 12. In schriftlicher Verbreitung christlicher Lehre. In diesem und noch manchen andern Stücken spricht der Herr in unserm Gewissen, wenn wir uns aufrichtig fragen, seid ihr nicht einig; und daher kommt es, daß die Mennoniten Gemeinschaft des Segens von oben herab, als eine Kirche, sich noch nie hat in einem vollen Maaße erfreuen dürfen. Will nun die Mennoniten Gemeinschaft als christliche Kirche ihren Standpunkt behaupten, und nicht allmählig nach und nach als eine Gemeinschaft absterben und zu Trümmern gehen, so muß sie mehr unter die Verläugnung ihres eigenen Willens kommen. und ihr ganzer Kram von Aufsätzen und Meinungen sowohl wie die verschiedenen Glaubensbekenntnisse, die die unterschiedlichen Abtheilungen der Gemeinschaft von Zeit zu Zeit für sich selbst abgefaßt und festgestellt haben, zusammen bringen, und Das, worauf sie sich dann am nächsten vereinigen können, annehmen und als gemeinsame Glaubenslehre und Ordnung betrachten. Dann, o dann, wird der Herr kräftig mit dieser Kirche sein und sie beides mit Wachsthum und Frömmigkeit segnen.“ Pabst. Der „Wahrheitsfreund“ von Cincinnati recensirt in seiner Nummer vom 11. März d. J. eine neue kath. Monatsschrift, die in Springfield, Ills., herauskommt und weiß an ihr nur auszusetzen, daß sie „Pabst“ schreibt und nicht „Papst.“ Der Wahrheitsfreund bemerkt: „Papst mit b (Pabst) ist protestantische Schreibart.“! Halle. Hier wurde am 20. Okt. v. J., angeregt durch Dr. Stier, Superint. zu Schkeuditz, eine s. g. Unions-Conferenz gehalten, um dem Lutherthum dort den letzten Gnadenstoß zu versetzen. Das Resultat ist aber ein durchaus gegentheiliges gewesen. Die dortigen mehr lutherisch gesinnten Pastoren sind dadurch aufgeweckt worden, wie die Ev. Kirchenzeitung schreibt, „die faule Confusion der kirchlichen Fragen ans Licht zu ziehen und dem vornehmen wie dem schleichenden Unionismus einige Hüllen abzureißen.“ Errata im vorigen Heft: Seite 87 Zeile 5 von oben lies nach „Consistorium“ — sondern auch in andern luth. Kirchen Laienpresbyterien neben den Consistorien. Seite 88 lies anstatt „Greher“—Greser. Seite 90 lies vor „Löhe“—Pfarrer.