# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S117 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bayern. 117 tes Name verlästert wird. — Und dann kann auch nicht nur die Kirche, sondern sie soll auch einen solchen des Amtes entsetzen. Denn Gott, wie er beruft, so entsetzt er auch durch Mittel, aber wie die Berufung nach der Instruction des Herrn der Ernte geschieht, so muß auch die Gemeinde, wenn einer vom Amte gesetzt werden soll, gewiß beweisen können, daß dieses das Urtheil, und daß dieses der Wille Gottes sei.“ Kromayer (Th. pos. P. II. p. 530): „Das Predigtamt kann von dem, welcher beruft, nicht nach Art eines Contractes auf gewisse Jahre, oder mit Vorbehalt der Freiheit, den frei Berufenen wieder zu entlassen, übertragen werden: weil demjenigen, welcher beruft, nirgends von Gott die Gewalt, einen solchen Contract zu machen, ertheilt oder zugelassen ist; daher kann weder der Berufende, noch der zu Berufende eine solche Vocation und Dimission für eine göttliche halten.“ (Schluß folgt.) —..—— Bayern. Schon im Januar-Hefte theilten wir unter der Rubrik „Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches“ die wichtigsten Resultate der zu Ansbach abgehaltenen Generalsynode mit. Wir können leider! erst in diesem Hefte wegen längeren Außenbleibens unserer deutschen Blätter einige wichtige Nachträge und den Bericht über die später auch in Bayreuth abgehaltene Generalsynode liefern. Unsere diesmalige Quelle ist die Ev. Kirchen⸗Zeitung. Darin finden wir u. A. Folgendes: Aber auch der leiseste Zweifel, der etwa noch über die Haltung der Generalsynode und ihre Stellung zum Kirchenregimente obwalten könnte, muß verschwinden, wenn wir die Acte, mit denen die Versammlung in Ansbach ihr Werk beschloß, ins Auge fassen. Dies sind die Dankadresse der Synode an Se. Majestät den König, die Schlußworte des Dirigenten und die Abschiedsworte eines Synodal⸗Mitgliedes an den K. Commissär und an den Dirigenten. Was die Dankadresse an den König betrifft, so erachtete diesmal die Synode eine Abweichung von der sonst üblichen Form durch die Umstände geboten. Während nämlich sonst in der Adresse der kirchlichen Oberbehörde nicht besonders oder doch nur vorübergehend gedacht wurde, ward es diesmal für nöthig befunden, neben dem Dank und den Segenswünschen, welche die Versammlung dem wohlwollenden Schirmherrn der Kirche mit willigem Herzen bezeugte, auch noch ihren besondern Dank für das uns vom Könige geschenkte Kirchenregiment und das vollste Vertrauen zu diesem auszusprechen. Der Theil der Dankadresse, der davon handelt, lautet also: „Getrennt zwar von der Generalsynode zu Bayreuth konnten wir das gemeinsame Werk nur halb vollbringen, hoffen aber nichts desto weniger, daß der einmüthige und