# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S116 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 116 Von den Spaltungen in den hiesigen lutherischen Gemeinden. Luther (XVII., 1444): „Und in Summa, dem Predigtamt oder ministerio evangelii, dadurch Gott wirket, und bei uns ist, ist man rechte herzliche Ehrerbietung mit rechter Demuth schuldig; und ist der höchste Gottesdienst, dieses Ministerium helfen erhalten mit Nahrung, Schutz und aller Gutwilligkeit. Darum auch Gott reiche Belohnung den Gottesfürchtigen, so dem Ministerio Gutes erzeigen, verheißen; wie Christus spricht: „Wer dem Geringsten unter den Kleinen einen Trunk Wasser giebt, um der Lehr willen, dem soll es belohnt werden.“ — Luther (XII., 584): „Weil denn die Prediger das Amt, Namen und Ehre haben, daß sie Gottes Mithelfer sind, soll niemand so gelehrt oder heilig sein, der die allergeringste Predigt versäumen oder verachten wollte, sintemal er nicht weiß, welche Zeit das Stündlein kommen werde, darinnen Gott sein Werk an ihm thue durch die Prediger.“ Luther (XXI., 357): „Das könnt ihr selber wohl bedenken, wo ein Gutgeselle sein Leben lang studiret, seines Vaters Gut verzehret und alles Unglück gelitten, sollte zu Zwickau ein Pfarrherr sein, wie sie sich haben hören lassen, daß sie sollten Herren sein, und der Pfarrherr Knecht, der alle Tage auf dem Schudel säße: Wenn Mühlpfort wollte, so bliebe er, wo nicht, so müßte er weg. Nein, mein lieber Herr, da sollt ihr es nicht hinbringen, oder sollet keinen Pfarrherrn behalten. Wir wollen es nicht thun noch leiden, es sei denn, daß sie bekennen, sie wollen nicht Christen sein. Von Heiden wollen wir's leiden; von Christen will es Christus selber nicht leiden.“ Chemnitz (loc. theol. de eccles. III, 331.): „Ferner wie die rechtmäßige Weise ist, jemanden zum Kirchendienst zu berufen, so ist auch die rechtmäßige Weise, jemanden abzusetzen, oder von einer Gemeinde zu einer andern zu versetzen. — Auch in unsern Gemeinden verstehen viele diese Materie nicht recht. Denn wie Jemand, wenn er einen Knecht miethet, Recht hat, ihn, wenn er will, zu entlassen: so meinen manche, daß sie auch Recht hätten, einen Prediger zu entlassen, wenn sie auch keine gerechte Ursache hätten . . . So wie aber das Recht zu berufen, der alleinige Gott sich eigentlich vorbehält, auch wenn die Berufung durch Mittel geschieht, so ist es auch eigentlich Gottes Sache, jemanden vom Amte abzusetzen oder zu entfernen. So lange daher Gott seinen Diener, so recht lehrt, und untadelig lebt, im Amte duldet, so hat die Kirche keine Gewalt, den fremden Knecht abzusetzen. Aber wenn er die Kirche nicht mehr, weder durch Lehre, noch durch Leben erbaut, sondern zerstört, dann setzt ihn Gott selbst ab. Hosea 4, 6. 1 Sam. 2, 30. Es sind daher zwei Ursachen, um welcher willen Gott die untreuen Diener ihres Amtes entsetzt: erstlich in Absicht auf die Lehre, wenn sie falsch lehren, Mal. 2, 4., wenn er diese selbst wegwirft (nehmlich die reine Lehre), dann wird er hinwiederum von Gott verworfen werden; zweitens in Absicht auf das Leben, wenn sie handeln, daß Got⸗