# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S112 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 112 Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. Daß das Institut der Laienältesten in Gemäßheit der eigenthümlichen Amerikanischen Verhältnisse hier von jeher im Schwange war, ist bekannt. Herr D. M. N. N. Mühlenberg in Reading, Pa., hat die Güte gehabt, auch uns das für die Geschichte der Amerikanisch⸗lutherischen Kirche so wichtige Werk: „Nachrichten von den vereinigten deutschen ev.⸗luth. Gemeinen in Nord⸗Amerika. Mit einer Vorrede von D. J. L. Schulze. Halle, 1787,“ 4. zu verehren. *) In diesem Werke findet sich u. A. eine von dem gottseligen Dr. Heinrich Melchior Mühlenberg entworfene Gemeindeordnung für die deutsche ev.⸗luth. Gemeinde an der St. Michaelis⸗Kirche zu Philadelphia, vom Jahre 1762. Darin heißt es u. A., daß schon im Jahre 1743 eine „Anzahl treugesinnter und hülfreicher Glieder zu Aeltesten bestellt worden“ seien, nun aber sei „eine vollständige, den hiesigen Landes⸗Umständen gemäße christliche Kirchenordnung und Zucht verlanget“ worden. Von den „regierenden Aeltesten“ heißt es darin: „Ihre Pflichten sind u. A. folgende: 1. sie sollen durch Gottes Gnade trachten, sowohl ihren eigenen Häusern, als auch der Gemeine, mit christlichem Leben und Wandel vorzustehen; 2. nebst den Lehrern dafür zu sorgen, daß die evangelische Lehre und christliche Zucht in der Gemeine erhalten und fortgepflanzt; 3. daß die Schulden .. vermindert und abgelegt; 4. daß die Arbeiter am Worte Gottes in der Gemeine sich nach Christi Befehl halten; 5. daß die Rechnung von aller Einnahme, so in dieser Gemeine vorfället, wie auch von aller Ausgabe, rechtmäßig geführt ꝛc. werde; 6. sollen sie den Schul⸗Examinibus, wie auch den jährlichen Synodalversammlungen durch etliche vom Kirchenrathe aus ihrem Mittel erwählte Deputirte mit beiwohnen, und alle übrigen nöthigen Sachen, die zum Besten und Wohlstande der Gemeinde dienen, mit befördern helfen.“ Neben diesen „regierenden Aeltesten“ fungirten noch „Vorsteher,“ welche mehr den Charakter von Diakonen hatten. (S. a. a. O. S. 962. ff.) — Das Angezogene dürfte nun genügen, zu zeigen: 1. daß das Institut eines s. g. Laienpresbyterats keinesweges, wie hie und da behauptet werden will, specifisch Reformirt oder antilutherisch sei; 2. daß dasselbe vielmehr sowohl außer als neben den Consistorien auch in der lutherischen Kirche an vielen Orten bestanden habe, und endlich 3. welche Funktionen demselben in der Regel zugewiesen waren. Appendicis loco lassen wir nun noch einige Stellen aus den Kirchenvätern folgen, welche erweisen, daß auch die alte Kirche bis in das 4. Jahrhundert hinein s. g. Laienpresbyter oder Senioren gehabt habe. Ambrosius (✝ 397), oder wer es ist, dessen bezügliche Schrift unter Ambrosius' Namen uns geblieben ist, schreibt: „Durchaus bei allen Völkern ist das Greisenalter ehrwürdig, daher denn auch die Synagoge (jüdische Kirche) und darnach die (christliche) Kirche Senioren gehabt hat, ohne deren *) Wofür wir dem Herrn Doctor hierdurch öffentlich unsern verbindlichsten Dank sagen. Die Redaktion.