# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S107 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. 107 daß es scheine, alles sei in Unordnung, als der Wahrheit und dem Grundsatz etwas zu vergeben. Gott der Herr sei da, wo die Wahrheit regiere, und ob es schon scheine, daß alle Teufel ihr Regiment dort führten, und er siege gewiß immer, wenn er gleich zu unterliegen scheine. Wehe aber dem, der sich aus Eigensinn gegen eine Ordnung stelle: über den müsse Gottes Zorn brennen, und er werde darüber einst vor ein gestrenges Gericht gefordert werden, daß er mit seinem Starrsinn diesen oder jenen Segen gehindert habe.“ — Gewiß werden Sie nach sorgfältiger, vorurtheilsfreier Prüfung des hier Gesagten dagegen mit zwingenden Gründen oder Beweisen aus Gottes Wort nicht streiten können, würden es am Ende auch unbedenklich finden, wenn nur der zweite Anstoß nicht wäre, daß nämlich bei uns die Hirten und Bischöfe an der Leitung und Regierung ihrer Herden keinen Theil haben sollen. Nun hier ist es uns vollends unbegreiflich, wie Sie doch der Schmähung und Lästerung unserer Feinde in Ihrem Herzen Raum geben konnten. Sie haben ja die Fort⸗Wayne K. O. gelesen, und da heißt es §. 21 mit ausgedrückten Worten: „Weder das Lehramt noch die Hörerschaft, jedes für sich, sondern beide zusammen als Gemeinde haben das Recht und die Befugniß, die in der Gemeinde geltende Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes zu stellen, Ceremonieen einzuführen, zu verändern oder abzuthun.“ Wir verwahren uns also ausdrücklich gegen einen solchen Begriff von Gemeinde, der das Predigtamt ausschlöße, wir haben das nicht ein Mal sondern oft, sonderlich und öffentlich gethan, noch müssen wir die Schmach tragen, und selbst Sie, der Sie doch so wohlwollend gegen uns gesinnt sind, besorgen gleichwohl sehr, daß dieser Vorwurf uns doch in der That treffe. Das wäre gewiß nicht möglich, wenn sich nicht leider auch hier eine principielle Verschiedenheit fände. Sie sagen, unsere Hirten und Bischöfe dürften höchstens lehren und rathen, aber regieren, beschließen, das thäte die souveräne Herde selbst. Offenbar setzen also auch Sie das Regieren der Kirche in das Decrete und Beschlüsse fassen. Die Apostel auf dem Convent zu Jerusalem lehren uns ein anderes, die haben den Endbeschluß nicht selbst und allein gefaßt, wie sie wohl hätten thun mögen, sondern also heißt es A. G. 15, 22. „und es däuchte gut die Apostel und Aeltesten sammt der ganzen Gemeinde“ ꝛc., und abermal V. 23. „und sie gaben Schrift in ihre Hand also: „Wir, die Apostel und Aeltesten und Brüder“ ꝛc. Wer wollte nun aber sagen, daß die Apostel, weil der endliche Beschluß nicht selbstständig und einzig und allein von ihnen ausging, die Gemeinde nicht mit Gottes Wort regiert hätten? Ist uns doch der ganze Hergang, sogar bis auf den nicht geringen Zank und Aufruhr, der sich erhob, einfältiglich von Lucas beschrieben, und zeigt doch derselbe in concretester Weise, wie gar anders die Kirche Gottes durch den Geist mittelst des Worts regiert werde, als es der neueren lutherischen Theologie beliebt, zufolge welcher die obere Kirchenbehörde ganz in papistischer Weise Beschlüsse faßt und