# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S105 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. 105 Gebet obsiegen und die Bollwerke des Teufels niederkämpfen kann. Das ist wohl, werden Sie entgegnen, in den apostolischen Gemeinden so gewesen, da das Wort in Kraft war; aber bei euch herrscht ja die Willkür des Haufens, denn also heißt es in der Fort Wayner Kirchenordnung: die Gemeinde sei oberste Instanz und Gericht in allen Kirchensachen, und über ihr stehe niemand mehr. Doch wir bitten Sie, lesen Sie den betreffenden §8 noch einmal. Nicht bloß heißt es da: „die Gemeinde in ihrer Gesammtheit hat die oberste Gewalt in der äußeren und inneren Verwaltung aller kirchlichen und Gemeindeangelegenheiten,“ sondern am Schluß ist auch ausdrücklich gesagt: „doch hat die Gemeinde kein Recht, irgend etwas wider Gottes Wort und die Symbole der reinen evangelisch lutherischen Kirche anzuordnen oder zu entscheiden. Thut sie das, so sind alle solche Anordnungen und Entscheidungen null und nichtig.“ Sie sehen also, und das ist allgemeiner und ständiger Grundsatz bei uns, nicht die Willkür, sondern das Wort Gottes herrscht und regiert in unseren Gemeinden, und doch können Sie sagen: ich gestehe, daß ich Gewissens halber nicht würde Pfarrer sein können an einer Gemeinde, die grundsätzlich eine derartige Gewalt und Machtvollkommenheit haben sollte.“ Da müßten Sie folgerichtig auch Thesis VII des 1. Theils des Waltherschen Buches sammt den dort angeführten Beweisen und Belegen aus Schrift und Symbolen verwerfen und bestreiten, denn da heißt es ausdrücklich: „wie die sichtbaren Gemeinschaften, in denen Wort und Sacrament noch wesentlich ist, wegen der in denselben sich befindenden wahren, unsichtbaren Kirche wahrhaft Gläubiger nach Gottes Wort den Namen Kirche tragen: so haben dieselben auch um der in ihnen verborgen liegenden, wahren, unsichtbaren Kirche willen, wenn dies auch nur 2 oder 3 wären, die Gewalt, welche Christus seiner ganzen Kirche gegeben hat. — Doch diese Thesis haben Sie nicht im Geringsten beanstandet, und gleichwohl perhorresciren Sie die einfache, praktische Geltendmachung der darin ausgesprochenen, in Gottes Wort unerschütterlich gegründeten, in den Symbolen klar bezeugten Lehre. Das würden wir in der That nicht zusammenreimen können, wenn wir nicht aus Ihrem Schreiben ersähen, daß nächst manchfacher Unklarheit in der Lehre auch in diesem Stück wieder bedeutende Mißverständnisse bei Ihnen obwalteten. Sie können von der Besorgniß nicht loskommen, daß in unseren Gemeinden die Willkür herrschen müsse, oder doch bei der ersten besten Gelegenheit zur Herrschaft gelangen werde, denn, wie sie glauben, werden ja alle Kirchensachen in unsern Gemeindeversammlungen nach Stimmenmehrheit entschieden, und haben die Hirten und Bischöfe an der Leitung und Regierung ihrer Herden keinen Theil. Wir können nun freilich hierüber getrost sagen: komm und siehe, und in Wahrheit ist es uns unbegreiflich, wie Sie doch zu solcher Meinung kommen konnten. Wir bekennen uns ja unbedingt zur kanonischen Schrift Alten und Neuen Testaments und rückhaltslos zu den sämmtlichen Symbolen unserer theuren lutherischen Kirche. Wie da noch sollte die Rede davon sein können, daß in Sachen des Glaubens und der Lehre nach Stim⸗