# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S102 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 102 Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. Stiftung des Predigtamts zwar anerkennend, gleichwohl das Amt, dem geistlichen Priesterthum gegenüber, nicht allenthalben als göttliche Stiftung in seinen Rechten und Obliegenheiten genug in die Wagschale legen, daß wir mehr Sinn und Auge für die Rechte des allgemeinen geistlichen Priesterthums aller Gläubigen, als für die Rechte des Amts haben dürften, und wenn Sie dafür als ersten Grund angeben, daß es uns an einem wirklichen Kirchenregiment mangele: so walten zwar auch hier wieder bedeutende Mißverständnisse ob, wie sich unten klar herausstellen wird, sie könnten aber nicht obwalten, wenigstens nicht bis zu diesem Grad, wenn nicht auch hier eine Differenz in der Lehre zu Grund läge. Die neuere, von der Lehre unserer Kirche leider so vielfach abirrende und dabei doch so vornehm thuende lutherische Theologie legt bei ihrem veräußerlichten Begriff von Kirche nicht nur den äußeren Einigungs⸗ und Einheitspunkt, sondern den Schwerpunkt des Kirchenregiments in eine äußere gegliederte Verfassung; ihr ist dieselbe nicht Folge, sondern Bedingung der Einigkeit im Geist und des organischen Ganzen der Kirche, und zwar unerläßliche Bedingung; sie faßt die Kirche im direkten Widerspruch mit der Schrift und den Symbolen zumal als äußere politia auf; daher ist ihr auch das symbolische: „es ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen Kirchen, daß da einträchtiglich nach reinem Verstand das Evangelium gepredigt und die Sacramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden,“ und das andere: „darum kann die Kirche nimmermehr baß regiert und erhalten werden, denn daß wir alle unter einem Haupt Christo leben, und die Bischöfe alle, gleich nach dem Amt — ob sie wohl ungleich nach den Gaben — fleißig zusammenhalten in einträchtiger Lehre, Glauben, Sacramenten, Geboten und Werken der Liebe ꝛc.“ fast ganz abhanden gekommen. Erst durch verfassungsmäßige Gliederung wird ihr die Kirche, die doch der Leib Christi ist, ein Organismus; Kirchenregiment ist ihr wesentlich nichts anderes als Ueber⸗ und Unterordnung von Gebietenden einer⸗ und Gehorchenden andererseits. Das ist aber ganz die papistische Anschauungsweise, fremd der lutherischen Lehre, die auf Grund der Schrift und laut unseren Symbolen die Kirche als geistlichen Leib, als geistlichen Organismus faßt, die deshalb als inneres Einheits⸗ und Einigungsband den Einen Glauben, als äußeres das einhellige Bekenntniß, des Einen Christenglaubens setzt, die das eigentliche Kirchenregiment in der Gewalt des Wortes findet, da der heil. Geist die Herzen der Gläubigen mit dem Evangelium regiert und dies eben thut durch und mittelst des heil. Predigtamts. Erst der Folge nach und weil wir hier noch im Fleische wallen, und die Gaben und die Verrichtungen verschieden sind, wird dann bezugsweise auch ein äußeres Kirchenregiment nothwendig. Von diesen ächt lutherischen Grundsätzen, die uns leiten und die bei uns in Kraft und Uebung sind, weichen nun auch Sie, geliebter Bruder, so sehr Sie es offenbar nicht wollen, dennoch bedeutend nach der andern Seite hin ab, indem Sie als ein Hauptstück fester kirchlicher Ordnung das Vorhandensein eines Kirchenregiments in dem Sinn fordern, daß sich darin die Kirche als ein geschlossenes