# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S100 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 100 Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. göttliche Stiftung sei, einander widersprächen und sich gegenseitig ausschlössen? Dann freilich ist Luther, dann sind die Symbole, die beides behaupten, im Widerspruch mit sich selbst; dann ist nur die Alternative gelassen, entweder mit Höfling die göttliche Stiftung des Predigtamts in Abrede zu stellen, oder dieselbe mit den Amtsmännern so zu fassen, daß das Predigtamt ein bevorzugter, privilegirter Stand in der Kirche, der Inhaber und Träger der geistlichen, himmlischen Güter sei, die Christus seiner Kirche erworben hat. Und zu dieser letzteren Ansicht sind Sie offenbar hingedrängt, da Sie die göttliche Stiftung des Predigtamts festhalten, damit aber das „von Gemeinschaftswegen“ unvereinbar finden. Da übt denn der Prediger nicht die Rechte des geistlichen Priesterthums im öffentlichen Amt, sondern er vermittelt erst dem geistlichen Priesterthum diese Rechte, die dasselbe gar nicht unmittelbar hat; das Predigtamt ist dann ein alttestamentliches, gesetzliches, levitisches Priesteramt. Damit fällt dann aber auch die in Gottes Wort unerschütterlich gegründete, in unsern Symbolen auf das Bestimmteste bezeugte Thesis IV. des 1. Theils: „Diese wahre Kirche der Gläubigen und Heiligen ist es, welcher Christus die Schlüssel des Himmelreichs gegeben hat, und sie ist daher die eigentliche und alleinige Inhaberin und Trägerin der geistlichen, göttlichen und himmlischen Güter, Rechte, Gewalten, Aemter ꝛc., welche Christus erworben hat und die es in seiner Kirche gibt.“ In Folge davon wird dann nothwendig der Begriff der Kirche ein anderer; sie ist dann eigentlich bloß äußere Heilsanstalt, nicht das selige Gottesreich, darinnen der dreieinige Gott in Gnaden waltet, nicht der geistliche Tempel und Leib, darinnen er mit der Fülle seiner Güter wohnt, nicht die Braut, die von ihm alles hat, sondern das Predigtamt ist das Depositorium der geistlichen, göttlichen und himmlischen Güter, Rechte, Gewalten, Aemter ꝛc., die uns Christus erworben hat, dem Predigtamt sind dann die Schlüssel des Himmelreichs unmittelbar gegeben, die Prediger sind dann das geistliche Priesterthum, das den armen Laien einen Priestertheil zufallen läßt. Glauben Sie uns, gerade die von Ihnen beanstandete Thesis ist es, um welche sich so recht eigentlich der Amtsstreit dreht, und sie zeigt zumal, wie eng die Lehren von Kirche und Amt mit einander verbunden sind und wie ein Abirren in dem einen Stück nothwendig Irrungen in dem andern nach sich zieht. Gewiß, wer sich an Thesis VII. des 2. Theils und namentlich an dem „von Gemeinschaftswegen“ stößt, der hat Thesis IV. des 1. Theils in ihrer vollen Tragweite noch nicht erkannt, bei dem steht dann aber auch der biblische und symbolische Begriff von der Kirche als der Gemeine der Heiligen noch nicht unverrückbar fest, so sehr er sich immerhin von der Richtigkeit desselben überzeugt glauben mag. Wer dagegen aus Gottes Wort durch den heil. Geist göttlich gewiß ist, daß die Kirche in ihrem Wesen nichts anderes ist und sein kann, als das aus Gott geborene heilige Gottesvolk, dem steht auch unerschütterlich fest, daß es sein ganzes Erbe mit allen Gütern, Gewalten und Rechten unmittelbar aus der Geburt, aus Taufe und Glauben haben müsse, dem kann dann aber auch das immer⸗