# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S99 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. 99 feurige Kohlen auf des Gegners Haupt zu sammeln: so erlauben Sie uns hierauf zu erwiedern, daß man den nun Jahre langen Streit nur einigermaßen unbefangen zu verfolgen braucht, um zur Genüge zu erkennen, wie uns Grabau und die Seinen durch ihre erdichteten offenbaren Lügen wider uns und durch ihr maßloses Schelten und Lästern gezwungen haben, ihrer nicht länger mehr zu schonen, sondern sie stark zu strafen und ihre Unredlichkeit ungescheut aufzudecken, und zwar aus großer Noth, daß die Schwachen nicht länger geärgert werden. Wenn irgend, so ist gewiß bei einem solchen unsinnigen Verfahren, wie es Grabau und v. Rohr in immer gesteigertem Grade kund gaben, heiliger Spott an seinem Orte und hat das Beispiel der Propheten und Apostel für sich, denen es wahrlich nicht um bloßes Streiten und Hadern zu thun war. Wenn Sie nun, geliebter Bruder, in Bezug auf die Lehre von Kirche und Amt des Walther'schen Buches „die Stimme unserer Kirche“ ehrend Erwähnung thun, wenn Sie erklären, daß Sie demselben Vieles verdanken, und daß Sie nicht eher geruht haben, als bis Sie sich die darin enthaltene Lehre der Väter ganz zu eigen gemacht; wenn Sie ferner sagen, daß Sie sich mit Walther in allen Principien der Lehre, eine einzige Thesis ausgenommen, einig glauben: so konnte uns das natürlich in dieser letzten betrübten Zeit äußerster Zerrissenheit, da selbst die lutherische Kirche durch den ernsten und folgenreichen Streit über Kirche und Amt in ihren innersten Grundvesten bewegt wird, nur höchst erfreulich und erquickend sein. Aber, wir können und dürfen es Ihnen nicht verbergen, unsere Freude wurde sehr herabgestimmt, als wir das von Ihnen über und wider Thesis VII. des 2. Theils*) Bemerkte aber — und abermal gelesen und bedacht hatten, weil sich uns daraus die schmerzliche Ueberzeugung aufdrang, daß sich hier, wenn auch Ihnen wohl unbewußt, eine principielle Differenz findet, die tief in das ganze betreffende Lehrstück einschneidet. Sie setzen zwar die Möglichkeit eines Mißverständnisses, und ein solches findet in der That statt, wenn Sie glauben, diese Thesis könne auch so verstanden werden, daß der Prediger bloß von Gemeinschaftswegen rede; aber es ist uns in der That unbegreiflich, womit die betreffende Thesis und ihre weitläufige Ausführung diesen Mißverstand verschuldet habe, und welche mögliche Undeutlichkeit des Ausdrucks in der so klaren Darlegung obwalten könne. Doch freilich, wenn Sie sagen: die Thesis sei richtig in Bezug auf die Ableitung des Predigtamts aus dem allgemeinen Priesterthum aller Gläubigen, aber falsch in Bezug auf Thesis II., welche sage, daß das Predigtamt eine Stiftung sei, so haben Sie uns damit den Schlüssel gegeben, der uns die Quelle Ihrer Mißverständnisse und Bedenken aufschließt. Sie glauben also, daß die Ableitung des Predigtamts aus dem allgemeinen Priesterthum aller Gläubigen und die Behauptung, daß das Predigtamt *) „Das heilige Predigtamt ist die von Gott durch die Gemeinde als Inhaberin des Priesterthums und aller Kirchengewalt übertragene Gewalt, die Rechte des geistlichen Priesterthums in öffentlichem Amte von Gemeinschaftswegen auszuüben.“