# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S98 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 98 Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands ꝛc. Kirche über Bann und Kirchenzucht falsche Lehre und Praxis zur Herrschaft kommen und die Seelen dadurch gefährdet werden könnten. Wenn Sie nun aber das Letztere so formuliren: „an und für sich scheint mir unzweifelhaft: so lang die Möglichkeit sich denken läßt, daß über Bann und Kirchenzucht eine falsche Lehre und Praxis in einem Theil der luther. Kirche dermaßen könne zur Herrschaft kommen, daß Seelen dadurch gefährdet werden, so bleibt für andere Theile der Kirche die Pflicht, sich solcher Seelen anzunehmen; so glauben wir, daß damit in unsern Tagen der Sache noch kein rechtes Genüge geschehen sei. Wir leben offenbar in einer Zeit, da man glaublos an der Kraft und Wirkung der einzigen, ewigen, unwandelbaren göttlichen Autorität des Worts in Sachen des Glaubens, der Lehre und des christlichen Lebens verzagend, dem altersschwachen Wort durch die Autorität der Kirche aufhelfen will, da man vielfach selbst in der lutherischen Kirche auf ächt papistische Weise mit dem Ansehen der Kirche in die Gewissen fährt, und so das wankende Christenthum zu stützen sucht. Da gilt es denn, nicht bloß von Scheinen und denkbarer Möglichkeit zu reden, sondern mit unsern treuen Vätern entschieden und unumwunden zu erklären, und es auch gehörig zu betonen, daß jede, selbst rechtgläubige Ortsgemeinde irren kann, und daß es nicht so fast der Kirche Beschluß, Entscheid, Urtheil und Richterspruch ist, was unter diesem Namen ausgeht. Auch sind wir der festen Ueberzeugung, daß falsche Lehre über Bann und Kirchenzucht nicht erst einen gewissen Grad von Herrschaft zu erlangen braucht, um Seelen gefährden zu können, sondern daß jede Irrlehre, zumal in diesen praktischen Stücken, als ein böser Sauerteig, der den ganzen Teig versäuert, die Seelen gefährde, und da unsere schwache abgestumpfte Zeit das Gewissen über die Sünde des Irrthums in einem entsetzlichen Grad verloren hat, so thut es sonder Zweifel auch hier doppelt noth, die Sache rund herauszusagen, wie sie ist, und die Wahrheit entschieden zu bezeugen. Sie tadeln ferner an den Buffaloern die Verweigerung eines Gesprächs zur Verständigung über Lehre und Praxis vom Bann und, was damit zusammenhängt, von Kirche und Amt. Wenn Sie dies nun aber bloß darauf gründen, daß man jedem, auch dem verstocktesten Sünder, schuldig sei, alle Mittel anzuwenden, ihn von der Sündlichkeit seiner Wege zu überzeugen, ehe man die Ablegung seiner Sünde von ihm fordere: so wäre doch gewiß nicht minder hervorzuheben, daß sich ja, so lang die Lehre zwiespältig bleibt, die betreffenden Fälle gar nicht endgiltig entscheiden lassen. Es handelt sich hier um die Anwendung gewisser, wahrer oder falscher Lehren auf praktische Fälle. Da können letztere unmöglich entschieden werden, es sei denn zuvor klar, daß die Lehre, darauf sie sich gründen und darnach sie geurtheilt werden, recht oder falsch ist. Wenn Sie ferner meinen: die Buffaloer hätten es zwar mit ihrem heftigen Schreiben wider uns jedenfalls arg gemacht, indessen schienen Ihnen Ton und Sprache im „Nothwehrblatt“ auch nicht die rechten zu sein, um