# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1858_S97 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang IV. April 1858. No. 4. (Eingesandt von Prof. A. Crämer.) Antwort auf eine Stimme aus der lutherischen Kirche Deutschlands über die missourischen Kirchenangelegenheiten und über „die Stimme unserer Kirche in der Frage von Kirche und Amt.“ Ein uns wohlgesinnter Freund und Bruder aus der lutherischen Kirche Deutschlands, der in unserer Synode mehrere specielle Freunde zählt, hat diesen in einem besonderen Schreiben einige Bedenken über unsere Lehre und Praxis mitgetheilt, und am Schluß die Worte hinzugefügt: „meine Bedenken sind die Bedenken sehr Vieler in Deutschland, und ich glaube, wenn Euere Synode öffentlich und im Allgemeinen hierüber beruhigende Erklärungen geben könnte, das würde ihr mehr Herzen gewinnen ꝛc. Diese Aeußerung veranlaßte jene Freunde, das betreffende Schreiben der hiesigen Conferenz vorzulegen, welche nicht nur beschloß, dasselbe durch den Schreiber dieses in ihrem Namen erwiedern zu lassen, sondern auch für gut fand, diese Erwiederung hiermit öffentlich erscheinen zu lassen: Geliebter Bruder in Christo! So erfreulich, tröstend und stärkend es uns in unseren heißen Kämpfen sein müßte, aus Ihrem uns vorgelegten Brief an Ihre näheren Freunde in Amerika zu ersehen, daß Sie bezüglich unseres Streits mit der Buffalo⸗Synode in zwei wichtigen Punkten auf unsere Seite treten, und daß Sie sich rücksichtlich der Lehre von Kirche und Amt, eine einzige Thesis ausgenommen, in allen Principien mit uns einig zu sein erklären: so achten wir es doch, und zwar deshalb um so mehr, für unsere heilige Pflicht, und nur Ihrem ausgesprochenen Wunsch, mit uns völlig ins Klare zu kommen, gemäß, wenn wir Ihnen nicht bloß die über einige Punkte gewünschten Aufklärungen zu geben, sondern uns auch zum Steuer der Wahrheit bescheidenlich einige Gegenbemerkungen in Liebe erlauben. Sie geben zuvörderst den Buffaloern darin Unrecht, daß sie unserer Synode die Aufnahme Gebannter aus ihren Gemeinden ganz absolut zur Sünde machen wollen, da ja möglich sei, daß auch in Theilen der lutherischen