# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1847 04 20_S89 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Der Lutheraner. „Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Herausgegeben von C. F. W. Walther. Jahrgang 3. St. Louis, Mo., den 20. April 1847. No. 17. Bedingungen: Der Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den Subſcriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche davon die Hälfte vorauszubezahlen und das Poſtgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. (Eingeſandt von Paſtor Schiefeidecker.) Die Viſitationsartikel, eine dentliche Darſtellung des Unterſchiedes zwiſchen der lutheriſchen und reformirten Lehre. Bald im Anfang der Reformation entſtand der Streit wegen des heil. Abendmahls, deſſen Haupturheber Carlſtadt, Zwingli und Oekolam⸗— padius waren. Um dieſen Streit zu heben, wurde 1529 von Philipp, Landgraf zu Heſſen, das Religionsgeſpräch zu Marburg angeſtellt; da aber Zwingli und ſeine Gleichgeſinnten bei ihrer Irrlehre beharrten, ſo ging das Geſpräch fruchtlos ab. Inzwiſchen fingen doch Einige, die es zuvor mit Zwingli gehalten hatten, an, ſich der Lehre Luthers zu nähern, und 1536 kam es ſogar zu einem Vertrag zwiſchen Lu— ther und den Straßburger Theologen Bucer und Capito, welche von den oberländiſchen Städten, Straßburg an der Spitze, nach Wit— tenberg geſandt worden waren, um einen Ver— gleich mit Luther zu ſtiften. Dies war die ſo⸗ genannte Wittenberger Coneordie, durch welche der Zwieſpalt in der Lehre vom Abendmahl unter den Evangeliſchen in Deutſch— land für jetzt glücklich gehoben war, indem Straßburg und die andern oberländiſchen Städte die Lehre Luthers annahmen, und ihren vorigen Irrthum verließen. Da auch die Schweizer einige Hoffnung machten, dem Ver— trag beizutreten, ſo ſchwieg man auf beiden Theilen einige Jahre ſtill. Deſſen ungeachtet behielten die Schweizer nicht nur ihren Irrthum vom Saerament bei, ſondern ſuchten denſelben auch unter der Hand auszubreiten. Luther ſahe voraus, wie es nach ſeinem Tode gehen werde, er entſchloß ſich daher, noch einmal vor ſeinem Ende wider den Irrthum vom Sacrament mit allem Ernſt zu ſchreiben und gab 1544 ſeine kurze Confeſſion vom heil. Abendmahl heraus. Nach ſeinem Tode geſchah die völlige Trennung der Reformirten von unſerer Kirche, welche be— ſonders Joh. Calvin nebſt einigen andern be— förderte. Bisher betrafen die Streitigkeiten zwi— ſchen den Lutheranern und Zwinglianern vor— nehmlich die Lehre vom heil. Abendmahl. Als aber der Calvinismus emporkam, wurden auch andere Lehren, beſonders von der Mittheilung der göttlichen Eigenſchaften und Gemeinſchaft beider Naturen in Chriſto, von der Gnaden⸗ wahl und von der Taufe in den Streit gezogen. Der Calvinismus griff mehr und mehr um ſich; er fand ſogar unter denen viele Anhänger, welche ſich äußerlich zur Augsburgiſchen Con— feſſion bekannten, die daher den Namen der Crypto⸗, d. i. heimlichen Calviniſten erhielten. Und wer hätte es denken ſollen, daß gerade Wittenberg, wo die reine Lehre zuerſt durch das theure Rüſtzeug Gottes D. M. Luther angegangen, und in alle Welt ausgebreitet wor— den war, der Schlupfwinkel dieſer heimlichen Calviniſten werden würde! Gleichwohl hatte es Luther ſchon 1537 in ſeiner Krankheit zu Schmalkalden vorausgeſagt, daß er nach ſeinem Tode zu Wittenberg Zwieſpalt und Verände— rung in der Lehre vermuthe. Denn es entging ſeinem ſcharfen Auge nicht, wie nicht nur Me⸗ lanchthon, ſondern auch andere von den Wit— tenberger Theologen anfingen wankend zu wer⸗ den. Einſtmals fand man von Luthers Hand in ſeiner Stube die Worte auf den Tiſch ge— ſchrieben: „Nostri theologi examinandi sunt de coena“ d. i. man ſoll unſeren Theologen in dem Punet vom Abendmahl aufs Gewiſſen fühlen. Luther klagte beſonders ums Jahr 43 und 44 mehrmals, er wiſſe gar nicht, wie er mit Melanchthon in der Sacramentsſache daran wäre. Zwar hatte ſich Melanchthon mehrmals öffentlich für die evangeliſche Wahrheit wider die Zwinglianer erklärt. „1537 ſchrieb er an den Churfürſten, daß es mit den Zwinglianern nur Vorwitz, Frevel und Vernunftwahn ſei, womit man vor Gott nicht beſtehen könne. Im Jahr 1540 hat er in ſeinem Teſtament ver⸗ ſichert, daß er bei der Lehre der Wittenberger Concordie bis in den Tod bleiben wollte. Auch unterſchrieb er 1542 ein Reſponſum der ge— ſammten theologiſchen Facultät wider die Zwinglianer. Gleichwohl zeigte er bei ver— ſchiedenen Gelegenheiten eine Hinneigung zu den Zwinglianern. Dieſe Neigung bewog ihn zu einer eigenmächtigen Veränderung der Augs⸗ burgiſchen Confeſſion, indem er den 10. Arti⸗ kel vom heil. Abendmahl dergeſtalt änderte, daß die Calviniſten ihren Irrthum verbergen konn— ten. Und da er dieſe geänderte Confeſſion ſei— nem corpus doctrinae, welches als chriſtliches Lehrbuch in den meiſten Kirchen und Schulen Sachſens eingeführt ward, einverleibte, ſo wurde dardurch die alte ungeänderte Augsbur— ger Confeſſion faſt ganz verdrängt. Obwohl Melanchthon ſich nicht öffentlich für die Cal— viniſten erklärte, ſo ſtand er doch mit denſelben in vertrautem Briefwechſel, und widerſetzte ſich ihrem Thun auf keine Weiſe. Er ließ geſche— hen, daß ſich die Calviniſten allenthalben ein— drängten. Um das Jahr 1566, d. i. ſechs Jahre nach Melanchthons und 20 Jahre nach Luthers Tode war es ſo weit gekommen, daß die evangeliſch-lutheriſche Lehre nur noch an wenig Orten in und außerhalb Sachſen öffent— lich im Schwange ging. Wie weit der Sauer— teig calviniſcher Lehre zu Wittenberg das reine Bekenntniß verderbt hatte, ſieht man aus dem Bekenntniß der Wittenberger vom heiligen Abendmahl, welches ihnen der Churfürſt Au— guſt abverlangt hatte, und welches von Paul Eberus abgefaßt worden war; in demſelben geſtehen ſie, Luthers Lehre ſchnurſtraks zuwi— der, den Gottloſen im Abendmahl nichts wei— ter zu, als die Empfangung des Brodes und Weines. Im Jahr 1571 kam auf Anſtiften Dr. Casp. Peueer's (Melanchthons Schwie— gerſohn) ein Katechismus heraus, durch welchen der Calvinismus ſich auch in Schulen und Fa⸗ milien Eingang zu verſchaffen ſuchte. Es wurde aber wegen dieſes Katechismus ein Convent der Lüneburgiſchen und Braunſchwei⸗ giſchen Theologen, welche der reinen Lehre zugethan waren, zu Celle gehalten, und der neue Wittenbergiſche Katechismus in vielen Schriften widerlegt. Hierauf gaben die Wit— tenberger eine heftige Schrift heraus, betitelt: Die Grundfeſte von der Perſon und Menſch⸗ werdung unſres HErrn JEſu Chriſti ꝛc., welche aber freilich nichts weniger, als eine Grund— feſte der reinen Lehre war, indem ſie darin allerhand der Perſon und Ehre Chriſti nach— theilige Sätze behaupteten. Auch noch durch einige andere Schriften offenbarten die Witten— berger ihren Abfall von Luthers Lehre und ihre Vorliebe zum Calvinismus. Dies trieben ſie ſo lange, bis der fromme, und für das Wohl der Kirche ernſtlich beſorgte Churfürſt Auguſt, auf vielfältige Warnungen von ver— ſchiedener Seite her, die Sache unterſuchte. Er berief die Wittenbergiſchen Theologen zu einem Convent nach Torgau, woſelbſt ihnen gewiſſe Lehr-Artikel vorgelegt wurden, die ſie mit Ja oder Nein beantworten ſollten. Die— jenigen, welche ſich zu keiner Unterſchrift ver⸗ ſtehen wollten, kamen in gefängliche Haft; da ſie ſich aber endlich entſchloſſen, unter gewiſſen Bedingungen zu unterſchreiben, ſo erhielten ſie ihre Freiheit wieder, zugleich aber auch die