# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1858_S88 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 88 Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. hat. (Siehe Luthers Werke Hall. A. Tom. 10, S. 1148 ff. Erlanger Ausg. Band 22. S. 105. ff.) Dieser Gemeindevorstand bestand aus 10 Personen, 2 aus dem Adel, 2 aus dem Rath, 3 aus der Bürgerschaft und 3 aus den Bauern (da mehrere Dorfschaften mit zur Stadtparochie gehörten); derselbe hatte zwar hauptsächlich mit der Verwaltung des Gemeindeeigenthums und der Bausachen und mit der Pfarrerbesoldung zu thun, doch war ihm, außer anderen mehr die innere Gemeinderegierung betreffenden Gegenständen, selbst die Macht der Berufung und Entsetzung der Lehrer in den Schulen „nach Rath und Gutansehen des erwählten Seelsorgers und eines Predigers und anderer göttlichen Schrift Gelehrten“ übergeben. Die Versammlungen dieses Vorstandes geschahen allsonntäglich auf dem Pfarrhofe mit Anschluß an die während des Jahres dreimal stattfindenden Versammlungen der Gemeinde, welcher das Presbyterium in allem verantwortlich war, und die bei Berufung und Entsetzung der Prediger ihre „christliche Freiheit nicht anders, denn nach Aussetzung und Verordnung göttlicher biblischer Schrift handeln, üben und brauchen“ wolle. Ein anderes merkwürdiges Beispiel eines Presbyteriums, in welchem Laien Beisitzer waren, innerhalb der lutherischen Kirche findet sich in „Daniel Grehers Historie und Beschreibung seines Lebens. Dresden 1587.“ Dieser Greher war 1504 zu Weilburg in der Grafschaft Nassau⸗Saarbrück geboren, wurde römischer Priester, kam aber zur Erkenntniß der Wahrheit, wurde hierauf Pastor zu Gießen und endlich wegen seiner weitbekannten Gelehrsamkeit, Gottseligkeit und Eifers für die reine Lehre von Herzog Moritz von Sachsen nach Dresden zur Verwaltung der dasigen Superintendentur berufen. Dieses Amt verwaltete Greher nicht nur mit großem Eifer und Segen, sondern wirkte auch namentlich auf vielen Kirchenconventen für die Kirche im Ganzen mit gesegnetem Erfolg und starb endlich in hohem Alter im J. 1591. Auch bei Churfürst August stand er in so hohen Ehren, daß derselbe ihn bei der Taufe eines seiner Prinzen im J. 1569 zum Pathen erwählte und ihn daher auch beständig sowohl mündlich als schriftlich nicht anders als „Herr Gevatter“ titulirte. Nicolaus Selneccer war sein Schwiegersohn. Dieser Greher schreibt in seiner angezogenen Selbstbiographie: „Weil ich zu Gießen Pfarrer war, habe ich zu Ziegenheim eine Formam Excommunicationis und wie man einen Kirchenrath anrichten solle, bedenken helfen ꝛc. Dieser Ordnung habe ich auf Befehl Landgrafs Philipp zu Hessen den Senatum ecclesiasticum angerichtet und habe die ganze christliche Gemeinde den Senatum per suffragia wählen lassen, und sind also 8 Personen, alte, ehrliche, gottselige und tapfere Männer erwählt worden, so diesem Amte ihrem Gewissen nach mit Ernst und Fleiß obliegen sollten, welches sie denn treulich zu thun zugesaget. Bin derhalben ich mit dem Kirchenrath einig worden, daß wir alle 4 Wochen in der Pfarr zusammenkommen wollten auf einen gewissen Tag, welcher der Bettag genannt würde; und auf diesen Bettag ward in der Kirchen die Litaney von mir vor dem Altar selbst