# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1858_S82 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 82 Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. Darum sollen wir lernen von der Majestät und Herrlichkeit des Wortes groß und viel halten; denn es ist nicht so eine geringe und leichte Sache, als die Schwärmergeister dieser Zeit wohl meinen, sondern ein einiger Titel ist größer und mehr, denn Himmel und Erden. Darum fragen wir hier nichts nach Christlicher Einigkeit oder Liebe, sondern brauchen straks des Richtstuhls, das ist, wir verfluchen und verdammen alle die, so die Majestät des Wortes auch in dem Allergeringsten fälschen und verrücken, denn „ein wenig Sauerteigs versäuert den ganzen Teig.“ Wenn sie uns aber das Wort ganz und unverrückt lassen, sind wir bereit, nicht allein Liebe und Einigkeit mit ihnen zu haben, sondern erbieten uns deß, daß wir herzlich gern wollen ihre Knechte sein, und alles thun, was wir nur sollen; wollen sie es aber nicht, so gebe Gott, daß ehe sie und alle Welt, ja, auch wir sammt ihnen, vergehen und in Abgrund der Höllen verstoßen werden: allein daß Gott wahrhaftig bleibe in seinem Wort. Bleibt der, so bleibt auch Leben und Seligkeit; dazu werden auch die, so dem Wort gläuben, wohl bleiben und erhalten werden, wenn sie gleich in Abgrund der Höllen wären.“ (Auslegung des Briefes an die Gal. 5, 9—12. vom J. 1535. VIII, 2852. ff.) Haben wir nun erkannt, daß jede Spaltung und Trennung um der falschen Lehre willen ein von Gott befohlenes, heiliges, heilsames, Gottes Ehre und das Wohl der Kirche förderndes gutes Werk ist; so wenden wir nun unsere Aufmerksamkeit zu den schädlichen, gottlosen Spaltungen, dadurch eben so sehr Gottes Wille und Ordnung verkehrt, als das Heil der Seelen gefährdet wird. (Fortsetzung folgt.) Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. (Fortsetzung.) J. Andreas Quenstedt (Prof. zu Wittenberg, † 1688): „Die Presbyter sind vor Zeiten in klerikalische und Laien-Presbyter, oder in lehrende und regierende eingetheilt worden; jene beschäftigten sich mit dem Wort und den Sacramenten, diese hatten auf die Sitten der Gläubigen Acht. Wohl sagt der selige Dr. Hülsemann (Prof. zu Leipzig, † 1661) in seinem Breviarium der Theologie Cap. 19. Thes. 18.: „„In jeder Particularkirche sind, einer Einrichtung der Apostel gemäß, Laien-Presbyter bestellt, auch mit Consens der Obrigkeit erwählt worden, denen das Amt das Wort Gottes zu predigen oder die Sacramente zu verwalten nicht befohlen war, sondern die allein auf die äußerlichen Sitten der Christen, auf die Ordnung in der Kirche und auf die Erhaltung der öffentlichen Lehre ihr Augenmerk richten und über diese Dinge neben den Pastoren sowohl erkennen als richten sollten, 1 Tim. 5, 17.““ (Antiquitat. bibl. et eccles. Witeb. 1688. p. 88.)