# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1858_S71 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 71 (Eingesandt.) Von den Spaltungen in den hiesigen lutherischen Gemeinden. Die lutherische Kirche Nord⸗Amerika's hat vor ihrer Mutterkirche in Deutschland einen köstlichen, tiefgreifenden Vorzug, das ist ihre Selbständigkeit, ihre Freiheit von der unnatürlichen, schädlichen Verbindung mit dem Staate. Ihre Entwickelung wird nicht gestört weder durch Druck und Verfolgung, noch durch eben so gefährliche Begünstigung weltlicher Macht. Vollkommene Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit ist ihr hiesiges unschätzbares Kleinod. Man läßt die Kirche hier sein, was sie sein will, und nach dem Willen ihres Königs sein soll, ein Reich nicht von dieser Welt, ein geistliches Reich, ein Reich für sich selbst, ein Reich, das seinen eigenen König hat, und auf dieses Königs Kraft, Macht und Weisheit, allein beruht, und durch dessen Hülfe und Schutz allein erhalten wird. Die Braut Jesu Christi ist weder so arm und kraftlos, daß sie der Staat aus Erbarmen durch seine Mittel erhalten, und durch seinen Schutz, seine Polizei⸗Krücken tragen müßte; noch hat sie so ihre hohe Würde und Ehre vergessen, daß sie die Befehle ihres himmlischen Bräutigams für unzulänglich und unzweckmäßig achtend, sich von einem fremden Eindringlinge in ihrem eigenen Haushalte maßregeln ließe. Es ist wahr, dieses köstliche Gut der Freiheit will von den Gemeinden wie von den Predigern erst begriffen, erst erkannt, erfahren, geübt sein, ehe es recht gewürdigt und geliebt wird. Ein unmündiges Kind das unter der Vormundschaft steht, lebt ruhiger und sorgenfreier als ein selbstständiger, freier Mann, auch dieser muß sich seiner eigenen Würde erst recht bewußt, und im rechten Gebrauch seiner Freiheit geübt sein, soll er sich nicht oft schmerzlich nach den Jahren seiner Unmündigkeit zurücksehnen, und wohl gar in die verkehrte Ansicht gerathen, als ob Knechtschaft und Unmündigkeit doch im Grunde der Freiheit und Selbstständigkeit vorzuziehen sei. Aehnliches begegnet hier aber manchem Gemeindegliede und Prediger, denn es giebt zumal in neuen Gemeinden oft gar viel Kampf, Unruhe, Unsicherheit, Unerfahrenheit, Ungeschick, Noth und Seufzen. In Deutschland hatten die königlichen oder großherzoglichen Konsistorien und sonstigen Kirchenbehörden die Gemeinden unter ihre vormundschaftlichen Hände genommen, diese nach ihrem Ermessen und Wohlgefallen, gaben den Gemeinden Prediger und Lehrer und nahmen sie ihnen wieder, diese, nach ihren jemaligen theologischen Standpunkten, gaben den Gemeinden Gesangbücher und Katechismen und nahmen sie ihnen wieder, diese nach ihrer königlichen ꝛc. Machtvollkommenheit setzten das Maß, wie weit von den Gemeinden, oder vielmehr allein von den Predigern Kirchenzucht auszuüben sei oder nicht, in den meisten Fällen erschien es aber ihrer Weisheit am zweckmäßigsten und am schnellsten zum Ziele führend, die Zucht in den Gemeinden den königlichen Aemtern und Polizeidienern zur sichern Handhabung zu überlassen. Zwar sagt der oberste, der himmlische König seiner