# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1858_S58 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 58 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Bedenken Dr. Polycarp Leysers. Ob ein Prediger wissentlich einem Unwürdigen das heilige Abendmahl reichen und sich mit Christi und Judä Exempel behelfen möge? Auf vorgelegte Frage eine richtige und dem Glauben ähnliche Antwort zu geben, wird vor allen Dingen erfordert, daß zuvor die zwei Termini unwürdig und wissentlich erklärt werden. Durch Unwürdige verstehen wir nicht die Schwachgläubigen mit Bucer, sondern die Ungläubigen, die sich nicht selbst prüfen, ohne wahre Reue und Buße, Glauben an Christum und guten Vorsatz, mehr aus Gewohnheit als Andacht sich einstellen und nicht unterscheiden den Leib des HErrn, 1 Cor. 11, 29. Durch das Wort wissentlich kann beides, ein bestimmtes Wissen und auch eine Meinung, welche sich auf gewisse Vermuthungen gründet, verstanden werden. Denn 1. vielmals einer einer irrigen Meinung in Glaubenssachen oder einer bösen That beschuldigt wird; es sind starke Vermuthungen vorhanden; er hat sich selbst verdächtig gemacht: man kann's ihm aber zur Genüge nicht überführen. 2. Etliche sind offenbare Sünder, deren Mißhandlungen der ganzen Gemeine kund und offenbar sind. 3. Etliche Sünder sind Gott und dem Prediger allein wissend und bekannt, daß der Prediger entweder die Mißhandlung selbst gesehen, oder wohl von dem Thäter in der Beichte dem Prediger ist offenbaret worden. Hierauf wird gefragt: Ob ein Prediger wissentlich einem Unwürdigen das Nachtmahl reichen möge? Und ist unterschiedlich zu antworten: Was erstlich öffentliche unbußfertige Sünder anlanget, welche in ihren Sünden beharren und kein Zeichen wahrer Reue von sich geben, die sind entweder durch die Kirche in den Bann gethan; und alsdann kann ein Prediger ihnen das heilige Nachtmahl nicht reichen, es sei denn, daß sie öffentlich mit der Kirche ausgesühnet sind worden. Da auch ein Prediger, außer eines Todesfalles und wenn er ernstlich Buße gethan hat, einem solchen Gebannten wissentlich das heilige Nachtmahl reichen wollte, hat das gottselige Alterthum ganz eifrig geschlossen, quod sit deponendus, man soll einen solchen Prediger des Diensts entsetzen. Aber wann die Kirche fahrlässig ist in der Kirchenzucht, muß doch ein Prediger sein Gewissen in Acht nehmen und mag ihnen das heilige Nachtmahl nicht reichen, wie aus den Schriften der Unsrigen zu ersehen. I. Wegen des Befehls Matth. 7, 6: „Ihr sollt das Heiligthum nicht den Hunden geben und eure Perlen sollt ihr nicht für die Säue werfen.“ Und der Apostel 1 Cor. 5, 11. gebeut den Christen: „So jemand ist, der sich einen Bruder lässet nennen, und ist ein Hurer oder ein Geiziger ꝛc., mit dem⸗