# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1858_S57 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. 57 ursprünglichen Kirche gab es zwei Gattungen von Presbytern, welche man lateinisch Senioren nennt, wie aus 1 Tim. 5, 17. geschlossen wird. Denn einige verwalteten das Lehramt, oder, wie der Apostel daselbst redet, arbeiteten im Wort und in der Lehre, welche Bischöfe, Pastoren ꝛc. genannt wurden; andere aber waren nur für die Sittencensur und Erhaltung der Kirchenzucht vorgesetzt, da die noch heidnische Obrigkeit die Lehrenden in der Kirche in diesem Stücke nicht unterstützte;*) diese wurden Regierer und Vorsteher genannt, wie aus 1 Cor. 12, 28. Röm. 12, 8. geschlossen wird. Ambrosius schreibt zu 1 Tim. 5. zu Anfang: „„Auch die Synagoge und hernach die Kirche hat Senioren gehabt, ohne deren Rath nichts in der Kirche vorgenommen wurde, und ich weiß nicht, durch welche Nachlässigkeit dieses abgekommen ist, als etwa durch die Trägheit, oder vielmehr durch den Stolz der Lehrer, indem sie allein etwas gelten wollen.““ Beide Gattungen trugen gemeinschaftlich den Namen Vorsteher, 1 Tim. 5, 17., und Vorgesetzte, Apost. 15, 22. Ebr. 13, 7. 17. 21. Aus beiden zugleich war jenes heilige Collegium gesammelt, welches Paulus das Presbyterium nennt: 1 Tim. 4, 14. „„Laß nicht aus der Acht die Gabe, die dir gegeben ist durch die Weissagung mit Handauflegung der Aeltesten““ (des Presbyteriums). Aus dieser Stelle wird geschlossen, daß bei der Ordination der Kirchendiener nicht allein die Pastoren, sondern auch die aus dem Volke gewählten Aeltesten im Namen der ganzen Kirche dem zu Ordinirenden die Hände aufgelegt haben,*) sowie 4 Mos. 8, 10. nicht allein Aaron, sondern auch die Aeltesten aus Israel bei der Ordination der Leviten denselben die Hand auflegten. (Einige jedoch meinen, daß hier unter dem Namen des Presbyteriums im speciellen Sinne die Versammlung derjenigen Aeltesten verstanden werde, welche Pastoren und Bischöfe waren.) Dem Presbyterium entspricht heut zu Tage das Consistorium oder der kirchliche Senat (Kirchenrath), in welchem kirchliche und politische Personen den Vorsitz haben, und vornehmlich für die Kirchenzucht Sorge tragen.“ (Loc. de ministerio §. 232.) (Fortsetzung folgt.) *) Aus dieser Bemerkung geht hervor, warum gerade in der lutherischen Kirche, wo die Obrigkeit lutherischen Bekenntnisses war, das Institut der Gemeindevorsteher nur ausnahmsweise sich findet. Zugleich liegt aber auch hierin ein Wink für uns hier in Amerika, wo die Obrigkeit unseres Bekenntnisses nicht ist, daß hier das Bedürfniß mitregierender Vorsteher um so mehr hervortritt. *) Obwohl wir die historische Richtigkeit dieser Bemerkung Gerhards dahingestellt sein lassen, so machen wir doch hierbei darauf aufmerksam, daß ja freilich hiernach einem Gerhard ein ganz anderer Begriff von der Ordination vorgeschwebt haben müsse, als er jetzt wieder herrschend werden zu wollen scheint.