# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1858_S55 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber Laienälteste oder Gemeindevorsteher. 55 lichen verstand, sondern eine wirkliche Kirchenrepräsentation;*) wodurch die Gemeinde nicht blos das zweideutige Recht, den Verhandlungen beizustimmen, sondern ein wahrhaft decisives Votum hätte, welches später auf die Laien⸗Mitglieder der Consistorien übertragen ward.“ (S. 896—8.) Je wichtiger nun gerade hier in Amerika, wo Kirche und Staat getrennt ist und die kirchlichen Gemeinden unabhängig und selbstständig neben den bürgerlichen dastehen, nothwendig ein Institut sein muß, wie das sogenannte Laienältester, und je mehr man in der rechten Anschauung desselben bald zur Rechten bald zur Linken weit abweicht: um so erwünschter dürfte es manchem hier sein, über dieses Institut, dessen biblische Begründung, Stellung, Wirkungskreis und Gewalt, die Stimme unserer rechtgläubigen Lehrväter zu vernehmen. Wir theilen daher hier eine Reihe betreffender Zeugnisse im Folgenden mit. Martin Chemniß schreibt in seinem "Examen Concilii Tridentini": „Weil zum Kirchenamt viele Verrichtungen gehören, welche, wenn die Menge der Gläubigen sehr zahlreich ist, nicht wohl alle und jede von Einem oder wenigen versehen werden können, so fing man in der apostolischen Zeit an, damit alles ordentlich, schicklich und zur Erbauung geschehe, wenn sich der Cötus der Kirche vervielfältigt hatte, jene Verrichtungen des Predigtamts in gewisse Stufen**) von Kirchendienern einzutheilen, welche man τάξεις oder τάγματα hernach nannte, damit ein jeder seinen gewissen bestimmten Posten hätte, auf welchem er durch gewisse Verrichtungen des Predigtamts der Gemeinde diente. So besorgten im Anfange die Apostel das Amt des Wortes und der Sacramente, und zugleich auch die Austheilung und Verwaltung der Almosen. Hernach aber, als die Zahl der Jünger wuchs, übertrugen sie diesen Theil des Predigtamts, der die Almosen betrifft, andern, welche sie Diakonen d. i. Diener nannten. Und *) „Siehe Melanchthons Werke III, 472.: „„Aber in Streitigkeiten über die Lehre sollen nicht allein die Bischöfe judiciren, sondern es müssen geschickte Leute aus dem ganzen Körper der Kirche ausgewählt werden.““ Ueberhaupt behaupteten die Reformatoren, daß eine jede Tyrannei dem Wesen der Kirche widerstrebe, und daß man selbst den Schein davon vermeiden müsse. „„Tyrannei,““ sagt Melanchthon, „„ist die Feindin der Kirche.““ S. seinen Brief an die Nürnbergischen Prediger vom 17. Febr. 1540. Opp. ed. Bretschneider, T. III, 965. Seqq.: „„Auch der Bann muß wiederhergestellt werden, nicht, wie vormals, in Händeln weltlicher Dinge, sondern über offenbare Verbrechen, indem man zu diesem Gericht die Senioren in jeder Gemeinde dazu nimmt.““ Es ist dies übrigens der Punkt, wo die reine Idee der Presbyterien und die praktische Aufgabe, die man schon damals in der Errichtung der Consistorien vor Augen hatte, in den Umrissen gleichsam verschmolzen.“ Rudelbach. **) Aus dem Folgenden geht hervor, daß Chemnitz nicht von Amtsstufen in episkopalistischem Sinne rede, daß er vielmehr nur Ein Amt anerkennt, dessen verschiedene Functionen aber verschiedenen Personen als Gehülfen dessen, der das Amt κατ᾽ ἐξοχήν hat, übergeben und in diesem Sinne vermöge kirchlichen Ordnungsrechts zu Errichtung einer Art Amtsstufen gebraucht werden können.